|
Gildenregeln (OOC)
Dieser Abschnitt sind die Regeln zur Gründung und Erhaltung einer Gilde. Diese Regeln haben mit dem Spiel selbst nichts zu tun, sie sind OOC. Die Regeln im Rollenspiel findet ihr im nächsten Abschnitt Gildengesetze.
Regeln zur Gildengründung
- Die neue Gilde, Vereinigung oder Bund muß einen Namen besitzen, welcher noch nicht
von einer anderen Gilde in Benutzung ist und auch sonst keine Ähnlichkeit in der Namensgebung
mit einer der anderen bereits auf Old World existierenden Gilden hat. Ferner dürfen keine
Rollenspiel-untypischen Namen verwendet werden (wie z.B. "Hackerbrigade" oder "Die Terminatoren")
und auch keine verniedlichenden Bezeichnungen (wie z.B.: "Die Knuddelhexen", "Die sich Liebenden"
oder "Barbies Leibgarde").
Besonderer Wert sollte in der Namensgebung darauf gelegt werden, dass sich Ziel und Gesinnung der Gilde, Vereinigung oder des Bundes im Namen wiederspiegeln. Die letzte Entscheidung, ob der Name
genommen werden darf oder nicht, bleibt im Ermessen des Staffs.
- Die Gilde muß ein Kürzel besitzen, woraus die Gilde, Vereinigung oder der Bund klar zu erkennen
ist. Auch dieses Kürzel darf bereits auch noch nicht auf Old World existieren. Ähnlichkeiten mit
bereits existierenden Gilden sind auch hier zu vermeiden. Dieses Kürzel sollte sich nach Möglichkeit
aus den Anfangsbuchstaben des Gildennamens zusammensetzen.
Ferner dürfen keine Kürzel genommen werden, welche einen direkten RL-Bezug hätten, wie
zum Beispiel Firmennamen und oder sonstige bekannte Kürzel (wie z.B. "LMAA", "MFG", "USW", "ETC").
Nicht immer lässt sich ein solches Kürzel vermeiden, je nachdem welcher Name gewählt wurde. Jedoch
ist dafür Sorge zu tragen diese zu vermeiden und es bleibt letztendlich im Ermessen des Staffs, ob
ein Kürzel genehmigt wird oder nicht.
- Eine grundlegende Beschreibung der Gilde, Vereinigung oder des Bundes muß dem Staff zur
Bewilligungsentscheidung vorliegen. Diese Beschreibung sollte die Entstehungsgeschichte mit plausiblem
Hintergrund, als auch die derzeitige Situation und die Zukunftspläne wiederspiegeln. Zudem sollte diese
Beschreibung aus mehreren Teilen bestehen:
- OOC Beschreibung:
Was möchte die Gilde bewirken und was würde sie dem Shard für die Zukunft bringen; Angaben über die Anzahl der Gründungsmitglieder und deren Charakternamen. Hierbei gilt, dass lediglich immer nur ein Char pro Account gezählt wird. Sollte es also fünf Gründungschars geben, wovon zwei aus einem Account stammen, so wird nur ein Mitglied dieses Accounts gezählt und die Mindestanzahl von fünf Gründungsmitgliedern wurde nicht erreicht, was eine Ablehnung der Gildengründung zur Folge hat.
- RP-Beschreibung:
Wie kam diese Vereinigung zustande, woher stammen die Gründungsmitglieder,
welche Gesinnung verfolgt die Gilde und welche Pläne hat sie für die Zukunft.
Dies alles sollte in einer ausführlichen Geschichte präsentiert werden und auch
wirklich dem Ziel der Gilde entsprechen.
Als Gesinnung sollte unbedingt angegeben werden, ob die Gilde oder Vereinigung
nun licht, dunkel oder neutral ist. Sollte die Gilde nicht den Vorgaben dieser
Geschichte entsprechen, es sei denn die Umstände im Laufe der Zeit im RP erzwingen
eine Umstrukturierung der Gesinnung, dann kann die Gilde auch nachträglich vom Staff aufgelöst werden.
Diese mögliche Gesinnungsänderung ist aber in jedem Fall dem Staff mitzuteilen.
Sollte hier festgestellt werden, dass dies versäumt wurde, wird das ein entsprechendes
Gespräch des Gildenmeisters (siehe Punkt 4) oder seiner Vertretung mit dem
Staff zur Folge haben.
- Brief an den jeweiligen Herrscher:
Hier ist ein Schreiben an den jeweiligen Herrscher zu schicken:
Für Gilden im Herzogtum an die Herzogin Josephine von Stolzenforst.
Für Gilden Im Bund an das Protektorat Britain oder den Sinistraten
Darrien Kordal, Herr über Buccaneer’s Den.
Dieses Schreiben sollte zunächst mit den übrigen Punkten zusammen an den Staff
gesendet und nach der Genehmigung auf die RP-Boards von Old World gesetzt
werden, damit die frohe Kunde auch den Herrschern bekannt wird.
- Ein Gildenmeister muß angegeben werden, ob es nun einen Gildenlord gibt oder nicht.
Dieser ist und bleibt Ansprechpartner des Staffs in allen Situationen.
Hierzu bedarf es der Angabe einer gültigen und korrekten Emailadresse.
Ferner ist anzuraten, dass dem Staff eine Vertretung des Gildenmeisters bekannt ist.
Auch hier gilt die Angabe einer gültigen und korrekten Emailadresse.
Sollte der Gildenmeister aus welchen Gründen auch immer wechseln, so ist
ebenfalls der Staff darüber in Kenntnis zu setzen.
- Gilden die hochproblematisches Konflikt-RP betreiben, werden nur in absoluten
Ausnahmesituationen vom Staff genehmigt und es wird streng darüber gewacht,
dass dies nicht in einer Weise ausgenutzt wird, die nicht mehr dem eigentlichen
Ziel im RP entsprechen, sondern lediglich der Bereicherung (Looten) oder anderen
OOC-lastigen Bereichen dienen.
Sollte dies der Fall sein, dann behält sich auch hier der Staff eine Auflösung der Gilde
in seinem Ermessen vor.
- Die Gilde muß sich um ein Grundstück bemühen und sollte sich spätestens direkt
bei der Gildensteinsetzung, nach erfolgreicher Genehmigung, darum kümmern.
Ein Gildenstein kostet 15.000 Goldstücke und wird nur auf einem bereits befestigten
Gelände gesetzt, dazu bedarf es mindestens der Setzung eines Zeltes.
Gildensteine einfach in der Landschaft, mit einer Kiste daneben, werden nicht gesetzt.
Sollte sich die Gilde einen Monat nach Benachrichtigung, dass sie genehmigt wurde,
nicht um die Gildensteinsetzung bemüht haben, dann verfällt die Genehmigung und es
bedarf einer neuen Anmeldung.
- Nachdem die Gilde genehmigt wurde, steht es der Gilde frei auf den Webseiten von Old World
einen Link unter der Rubrik „Links“ einbinden zu lassen, welcher zu den Seiten der
Gilde führt. Dazu muß dem Staff folgendes geschickt werden:
- Der Link zur Webseite.
- Eine dreizeilige Gildenkurzbeschreibung, die nicht in der Art "wir sind die besten",
o.ä., sondern möglichst informativ und objektiv gehalten sein soll. Vereinigungen mit
Beschreibungen, auf die dies nicht zutrifft, werden nicht gelinkt. Ist der Text zu lang,
wird er gekürzt.
- Ein 70x70 Pixel großes Gildenlogo im .GIF-Format.
zum Seitenanfang
Regeln zur Anerkennung einer Gilde
Grundsätzlich sollte man sich vor Augen halten, ob eine Anerkennung für die Gilde nützlich ist
oder nicht. Diese Nützlichkeit sollte man aber nicht auf das zusätzliche Bauland und Färbemöglichkeiten
alleine beziehen, sondern hauptsächlich auf den RP-Nutzen.
Man übernimmt mit der Anerkennung eine hohe Verpflichtung der Alten Welt gegenüber und
es sollte als etwas Besonderes betrachtet werden, wenn man diese Anerkennung erlangt.
Dies aber nur aus der Tatsache heraus zu machen, dass man dann entsprechende Features
zusätzlich bekommt sollte nicht Ziel einer Bewilligung sein. Somit gelten folgende Regelungen:
- Die Gilde muß einen Gildenstein besitzen und mindestens sechs Monate aktiv am Geschehen
auf Old World beteiligt gewesen sein,
wobei Beteiligung bitte nicht zu verwechseln ist mit ständigem Abhängen in Dungeons oder
Monsterbefestigungen, oder PG der Mitglieder.
Die Gilde muß sich in das Leben auf der alten Welt integriert haben und sich einen
Namen gemacht haben, kurzum den meisten Chars im RP (nicht den Spielern) bekannt
sein.
Auch muß sie ihren Prinzipien und ihrer Richtung in den sechs Monaten treu der Anmeldetexte gewesen sein.
Die Gilde muß als Gruppe erkennbar sein und nicht aus Einzelakteuren bestehen,
wo die Gilde nicht eine Gemeinschaft bildet, sondern nur Mittel zum Zweck ist.
Des weiteren sollte die Gilde die Geschichte der Alten Welt mitgeprägt und sich
auch an Quests etc. beteiligt haben, so dass auch der Staff ersehen kann, das man sich
bemüht hat die Anerkennung zu erlangen.
- Die Gilde muß über ein Grundstück verfügen, dass einer großen anerkannten Gilde auch
würdig ist. Ein einfaches Zelt mit Gildenstein und Truhe genügt hier natürlich nicht mehr
und auch ein einfaches Deedhaus ist hier etwas dürftig bemessen.
- Die Mitgliederzahl muß aus mindestens acht aktiven Mitgliedern bestehen, wovon
mindestens zwei seit sechs Monaten der Gilde angehören und zwei weitere mindestens
seit einem Monat in der Gilde sind (wobei auch hier nur ein Char pro Account gezählt wird).
- Sollten die Punkte eins bis drei nach besten Wissen und Gewissen erfüllt sein, kann man ein
Schreiben an den
Staff verfassen und um eine Anerkennung anfragen. Dazu bedarf es
folgender Dinge:
- Derzeitige Anzahl der Mitglieder mit Name und Dauer der Mitgliedschaft
- Die derzeitigen Statuten, Richtlinien und Zielsetzungen der Gilde nach erfolgreicher Anerkennung.
- Was bringt es der Alten Welt, wenn die Gilde anerkannt wird?
- Ein RP-Schreiben, welches an den jeweiligen Herrscher geschickt wird.
Dieses sollte gebührend und mit entsprechendem Respekt verfaßt
werden, da ein Herrscher eine Anerkennung auch ablehnen kann, sollte
sie nicht seinem Geschmack entsprechen.
Dieses Schreiben sollte erst direkt nach erfolgreicher Anerkennung und
Bewilligung des Staffs auf den RP-Boards gepostet werden.
zum Seitenanfang
Regeln zur Aktivität einer Gilde
Eine Gilde muss eine gewisse Aktivität der Mitglieder haben, ansonsten wird sie aufgelöst. Normale Gilden (also nicht anerkannte Gilden) haben geringere Anforderungen als anerkannte Gilden (siehe voriger Absatz). Unter Aktivität verstehen wir das Spielen von Charakteren, die zu der Gilde gehören. Wenn ein Spieler-Account mehrere Charaktere hat, die alle zu einer Gilde gehören, wird nur jeweils der aktivste Charakter angerechnet. Sinkt die Zahl der Mitglieder unter das Minimum, das für die Gilde erlaubt ist, sollte man sich rasch um neue Mitglieder umsehen. Ebenso sollte man sich nach neuen Mitspielern umsehen, wenn die Aktivität zu gering ist. Folgende Regeln zur Aktivität von Gilden sind derzeit gültig:
- Die Regeln in diesem Abschnitt gelten nicht für die Gründung oder Anerkennung einer Gilde, sie gelten nur für bereits bestehende Gilden.
- Ein aktives Mitglied einer Gilde ist jeder Charakter, der im Monat wenigstens 4 Stunden Spielzeit hat, dies gerechnet über den Beobachtungszeitraum, normalerweise rund 3 Monate.
- Ein teilaktives Mitglied einer Gilde ist jeder Charakter, der im Monat wenigstens 2 Stunden Spielzeit hat, wiederum gerechnet über den Beobachtungszeitraum.
- Eine normale Gilde braucht 3 aktive und ein teilaktives Mitglied, um als aktive und gespielte Gilde zu gelten.
- Eine anerkannte Gilde braucht 8 aktive Mitglieder, um als anerkannte und aktive Gilde zu gelten.
- Sinkt die Aktivität einer normalen Gilde innerhalb eines Beobachtungszeitraums unter das zulässige Mass, dann erhält die Gilde von uns eine Warnung. Gelingt es der Gilde, die nötige Aktivität im nächsten Beobachtungszeitraum zu erreichen, ist die Sache damit erledigt. Bleibt die Gilde jedoch inaktiv, wird sie aufgelöst (siehe nächster Absatz).
- Sinkt die Aktivität einer anerkannten Gilde innerhalb eines Beobachtungszeitraums unter das zulässige Mass, dann erhält die Gilde von uns eine Warnung. Gelingt es der Gilde, die nötige Aktivität im nächsten Beobachtungszeitraum zu erreichen, ist die Sache damit erledigt. Bleibt die Gilde jedoch zu wenig aktiv, wird ihr die Anerkennung entzogen und sie wird zu einer normalen Gilde. Sollte die Gilde ein grösseres Gelände haben, als einer normalen Gilde zusteht, muss das Gelände verkleinert werden. Auch Gildenitems und sonstige Vorteile gehen verloren, bestehende Gegenstände, die einem Charakter gehören dürfen aber behalten werden. Will die Gilde danach wieder anerkannt werden, gelten die Regeln für die Anerkennung einer Gilde erneut.
zum Seitenanfang
Gildenauflösung, Rücksetzung auf Nicht-Anerkannt
- Von Zeit zu Zeit finden Gildensichtungen statt. Dies bedeutet, dass die Mitgliederzahl
und Aktivität entsprechend geprüft wird. Erreicht die Gilde nicht mehr die Mindestanforderungen,
so wird sie vom Staff aufgelöst.
Eine eventuelle Auflösung findet nicht sofort statt, sondern erst nach Ankündigung der
Sichtung mit anschließender Zählung der Mitglieder.
In dieser Zeit kann sich die Gilde selbstverständlich um neue Mitglieder bemühen, um wieder
in den Bereich der Mindestanforderung zu gelangen. Aber auch hier gilt:
pro Account wird nur ein Char gezählt.
Eine Gilde kann auch wieder auf Nicht-Anerkannt (normale Gilde) zurückgestuft werden,
so sie nicht die Mindestanforderungen einer anerkannten Gilde (siehe vorigen Absatz) erfüllt, aber die Mindest-
anforderungen einer normalen Gilde.
Unterschreitet eine anerkannte Gilde auch die Mindestanforderungen einer einfachen
Gilde, so kann sie auch ohne vorherige Runterstufung, nach Ablauf der Zählung, aufgelöst
werden.
- Sollte eine Gilde aufgelöst werden, dann steht jedem Mitglied, welches zum Zeitpunkt der
Ankündigung noch am Gildenstein eingetragen ist, am Tage der Löschung ein gleichteiliger Anteil an
der Entschädigung (im Werte von 30% des gelöschten Gildengeländes) zu, maximal aber 100.000
Goldstücke pro Mitglied. Als Beispiele:
- Die Entschädigung beliefe sich auf eine Gesamtsumme von 1.000.000
Goldstücken und als zuletzt am Gildenstein eingetragene Gildenmitglieder waren
derer vier, dann bekommt jedes der vier Mitglieder 100.000 Goldstücke.
- Bei einer Entschädigungssumme von 400.000 Goldstücken und vier verbleibenden Mitgliedern
am Gildenstein bekommt jeder ebenfalls 100.000 Goldstücke.
- Bei einer zuletzt am Gildenstein eingetragenen Mitgliederzahl von drei und einer
Gesamtentschädigung von 40.000 Goldstücken bekommt jedes Mitglied vom Gildenstein
40.000 Goldstücke / 3 Mitglieder = 13.333 Goldstücke.
Es werden in diese Berechnung nur Gebäude, Grundstück und unbewegliche Einrichtung einbezogen,
nicht aber bewegliche Teile, für deren Verteilung sind die verbleibenden Mitglieder selbst
verantwortlich.
Diese Auszahlung trifft natürlich nicht zu, wenn die Gilde grob gegen Regeln verstoßen
hat und die Mehrzahl der Mitglieder aus diesen Gründen gekickt wurde, mit anschließender
Zwangslöschung des Gildengeländes samt Gildenstein.
In diesem Fall bekommen auch die noch verbleibenden Mitglieder, welche nicht gekickt
wurden, keine Auszahlung und auch nichts, was sich auf dem Gildengrundstück aus deren
Besitz befindet.
zum Seitenanfang
Gildenrüstungen, Waffen und Items
- Anerkannte Gilden erhalten am Gildenstein Zugriff auf eine Gildenwerkstatt, in der sie Rüstungen und Waffen in bis zu zwei festgelegte Gildenfarben konvertieren und ihnen einen Namenszusatz oder -vorsatz geben können, der die Gildenzugehörigkeit erkennen läßt. Die Färbung kostet 500 Goldstücke pro Rüstungsteil oder Waffe. Für die Färbung einfacher Stoffgegenstände erhalten die Gilden je einen Farbtopf in der entsprechenden Farbe.
- Weiterhin erhalten anerkannte Gilden über die Gildenwerkstatt Zugriff auf bis zu 5 spezielle Gilden-Items, die für jeweils 500 Goldstücke erworben werden können. Dies sind Gegenstände die sich nicht für die Färbe-Funktion eignen weil sie keine Rüstung oder Waffe sind, oder weil sie spezielle Namen tragen. Außer einem geänderten Namen und einer anderen Farbe muß es sich um normale Gegenstände handeln, die frei zu erwerben sind.
- Für die Einrichtung der Gildenwerkstatt sendet man eine Mail mit der Bestätigung der Anerkennung, sowie den bis zu zwei gewünschten Gildenfarben (nicht zulässig sind u.a. 480, 481, 01, 76b, sowie sämtliche Rassenfarben und Farben der höherwertigen Metalle), den dazugehörigen Prä-/Suffixen (wobei auch hier z.B. Metallnamen nicht möglich sind und angegeben werden sollte, ob der Zusatz vor- oder nachgestellt wird), und den bis zu 5 gewünschten Gildenitems an
die Seer.
zum Seitenanfang
| |