Willkommen! Anmelden Registrierung bei TheOldworld

Aushänge und Ausrufer verkünden im ganzen Bund der freien Lande...

Simulacrum
13. Januar 2016 00:49


Bewohner des Bundes der freien Lande!

Der Serath als Herrscher des Simulacrum lässt verkünden:

    Die Blutküste und Lytia Fardos wurden in das Simulacrum integriert.
    Fürderhin gilt die Blutküste als Herrschaftsgebiet des Simulacrum!

Desweiteren gelten von nun an die folgenden Gesetze im Bund der freien Lande, durchgesetzt durch das Simulacrum:

    §1) Wir sind das Simulacrum! In allen Territorien, die unser Auge überwacht, sei unser Wille alleinige höchste Autorität; unser Wort unanfechtbares Gesetz. Es gelte für alle und jeden.

    §2) Wer auch immer sonst unsere Autorität in Frage stelle oder gar versuche sie zu unterwandern, der lerne je nach Schwere der Tat durch angemessenes Mittel dies forthin zu unterlassen.

    §3) Wer da auch immer in unseren Landen weilen mag, er sei einem Stand zugeordnet, welcher seine Pflichten und Privilegien bestimme.

      (1) Die Gemeinschaft der Allsehenden Augen des Simulacrum führe und beschütze die Lande, denn ihnen sei die Herrschaft geboten. Ihren Befehlen und Anweisungen sei in jedem Fall Folge zu leisten. Als verdiente Aristokratie dieser Lande habe man sie jederzeit mit gebührenden Respekt zu behandeln.
      Sie haben das Recht einen jeden, der ihre Ehre beleidigt, auf der Stelle zu einem Duell nach ihren Bedingungen zu fordern.

      (2) Wachen und andere, profane Diener des Simulacrum seien als die ausführenden Organe ihrer Herren zu betrachten und zu behandeln, solange sie als solche klar erkennbar sind.

      (3) Der Patrizier sei ein Ehrenbürger, dem wir wegen Bündnisstreue, Mehrung des Wohlstandes oder eines anderen Werts für das Simulacrum einen Verdienst zusprechen. Er und sein Eigentum stehe im ganzen Lande unter unserem Schutz.
      Auch gestehen wir ihm zu, ehrlich erworbene Sklaven zu besitzen.

      (4) Wer unbescholten ist und kein Feind durch Bündnis, der gelte als frei. Er sei in unseren Städten und auf unseren Wegen durch unser Gesetz geschützt, solange er sich an jenes halte.

      (5) Wer im Kriege durch gebilligte Eroberung geraubt, als Vogelfreier eingefangen, durch Schulden gezwungen, durch einen Schiedsspruch dazu verurteilt wird oder sich freiwillig verkauft, der gelte als Sklave und forthin als eines anderen Eigentum. Er werde von uns gezeichnet, auf dass er stets als solches erkennbar bleibe.
      Nur das Simulacrum mag einen Sklaven ernennen, sei es auf Dauer oder bis seine Schuld beglichen ist, und außer uns erlauben wir lediglich den Patriziern sie zu erwerben, zu gebrauchen und mit ihnen Handel zu treiben.
      Ein Sklave sei an seinen Herren gebunden und ihm sei die unerlaubte Flucht versagt. Der Herr im Gegenzug gebe Rechtfertigung über Taten seines Sklaven ab, denn sie gelten als die seinigen.

      (6) Wer gar schlimm gegen unser Gesetz verstößt oder sich offen unseren Feind nennt, der mag für Vogelfrei erklärt werden. Er sei gänzlich ohne Recht und ein jeder mag mit ihm verfahren, ihn berauben, schänden oder töten, wie er möchte und kann.

    §4) Wer sich frei in unseren Landen bewege, dem gestehen wir zu, sich gegen willkürliche, unrechtmäßige Gewalt gegen sich und sein Eigentum mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln zur Wehr zu setzen, solange dies notwendig ist und keinem Dritten schade.

    §5) In unseren Siedlungen herrsche Frieden; unsere Handelswege bleiben frei. Nur dem Simulacrum sei die Gewalt gestattet.

      (1) Wer zur Waffe greife um freien Männern zu drohen und ihnen zu schaden, dem nehme man zur Verwarnung nicht weniger als 5.000 Goldstücke, so seine Tat ohne große Folge bleibt.

      (2) Wird dem Opfer Besitz abgeknöpft, so werfe man den Räuber zur Besserung in den Kerker und lasse ihn zur Sühne die doppelte Menge seiner Beute zurückgeben.

      (3) Nimmt das Opfer leiblichen Schaden, so füge man dem Täter größere Pein zu oder lasse seine Schuld in Gold begleichen.

      (4) Ist das Opfer gar ein Patrizier, so erhöhe man den Preis deutlich. Ist die Tat gar schlimm, sei die Freiheit des Täters verwirkt und man schenke ihn dem Geschädigten als Sklaven.

      (5) Ist das Opfer gar Teil des Simulacrum, so behandle man ihn als Feind der Lande.

      (6) Wer sich herausnimmt zu morden, den lehre der Richtblock wem die Gewalt hier alleinig geboten ist.

      (7) Zauberei, gleich welchen Ursprungs, finde nur mit unserer Billigung statt. Ihre Anwendung gelte immer als bewusster Akt. Jedwede Folge falle auf den Urheber zurück und also habe er Acht, wenn er zu diesem Mittel greife. Portale seien nur an von uns dazu auserkorenen Plätzen zu öffnen und wer böswilliges durch diese zu uns bringt, der trage dafür die Verantwortung. Das Beschwören oder Herbeiführen von gefährlichen Wesen, gleich ob Dämon, Geist oder Konstrukt sei nur und ausschließlich mit bei uns eingeholter Erlaubnis gestattet.

      (8) Es sei nicht gestattet unsere Siedlungen in anderer Gestalt als der wahren zu betreten und in ihnen zu dauern. Wer sich mit Zauber oder Alchemistenwerk vor uns zu verschleiern, uns damit zu täuschen suche oder gar fremdartige Körper annehme, den behandle man als subversive Kraft oder als die Bestie die er geworden ist.

    §6) Ein Unterricht des Konzils der Magier, welcher außerhalb der von uns dafür zugestandenen Räumlichkeiten aber auf unserem Territorium stattfinden solle, sei im Vorfeld beim zuständigen Arbiter zu melden und die Erlaubnis dazu abzuwarten. Nur dann gelte er als rechtmäßiger Unterricht nach dem Codex Magi und sei durch die Neutralität des Konzils geschützt.

    §7) Woran jemand im innersten glaube, es sei für uns ohne Belang. Wer jedoch einen Kult um sich scharre, der sorge sich darum, dass jener unsere Gesetze nicht verletze. Wer gar einen Tempel, Schrein oder Kultstätte seiner Götze in unseren Landen wünsche, der offenbare uns seine Pläne und suche unsere Zustimmung. Unerlaubte Kultstätten, ungeduldetes Herabrufen von Götzenmacht wider dem Simulacrum oder andere Verletzungen unserer Gesetze werden wir mit Feuer und Schwert strafen und aus unseren Landen tilgen.




ThemaAutorAngesehenDatum/Zeit

Aushänge und Ausrufer verkünden im ganzen Bund der freien Lande...

Simulacrum42913. Januar 2016 00:49

Recht lange ...

Shaya del Mor20213. Januar 2016 09:22

Frische Aushänge mit einem leicht revidierten §6 ersetzen die alten.

Nedime26414. Februar 2016 14:54



Aktive Teilnehmer


6 : 0 6 Gäste