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Das Gesetz zu Vesper

Wiebke Fehild
10. April 2021 00:05
Das Gesetz der freien Stadt Vesper


§1 Die Geltung dieses Gesetzes
a) Die Gesetze der Stadt Vesper wurden vom Bürgermeister erlassen.
b) Die Gesetze der Stadt Vesper gelten innerhalb der Stadt und seiner Landesgrenzen für jedes Wesen, gleich welcher Rasse oder Glaubens.
c) Unwissenheit über die Gesetzgebung der Stadt Vesper, befreit niemanden von der Pflicht sich an diese zu halten und schützt auch vor rechtschaffener Bestrafung nicht.


§2 Änderung dieses Gesetzes
a) Die Gesetze der Stadt Vesper können nur durch den Bürgermeister geändert werden.
b) Vorschläge zur Gesetzesänderung, können vom Bürgerrat bestimmt und an den Bürgermeister übergeben werden.


§3 Bürgerschaft und Bürgerrat
a) Jedem steht es frei Bürger der Stadt Vesper zu werden. Um die Bürgerschaft zu erhalten ist eine Steuer zu hinterlegen. Jeder Bürger erhält eine beglaubigte Urkunde der Stadt Vesper, um sich ausweisen zu können.
b) Bürger die des längeren nicht in der Stadt gesehen wurden, können ihre Bürgerschaft wieder verlieren, dürfen diese jedoch erneut beantragen.
c) Wer wiederholt gegen die Gesetze der Stadt Vesper verstößt, dem kann die Bürgerschaft entzogen und das Beantragen einer erneuten Bürgerschaft untersagt werden.


§4 Gastrecht
a) Jedem der kein Bürger der Stadt ist, sei es gestattet die Grenzen der Stadt Vesper zu betreten und zu verlassen wie er mag. Gästen soll kein Leid geschehen. Dieses Recht kann bei wiederholtem Verstoß, gegen unsere Gesetze, jedoch entzogen werden.
b) Jedem der kein Bürger der Stadt ist, sei es gestattet innerhalb der Grenzen der Stadt Vesper Land zu erwerben oder zu mieten.
c) Wer die Stadt Vesper betreten will, hat sein Gesicht unmaskiert zu zeigen. Personen die sich weigern ihr Gesicht frei zu zeigen, wird der Zutritt zur Stadt verwehrt.


§5 Recht und Strafen
a) Gäste und Bürger, die gegen das Gesetz der Stadt Vesper verstoßen, haben mit entsprechenden Strafen, je nach Gesetzgebung, zu rechnen.
b) Die Stadtwache von Vesper und der Bürgermeister dürfen in Vesper Recht sprechen, wobei das Wort des Bürgermeisters, das der Stadtwache widerrufen kann.
c) Folgende Strafmaße sind zulässig: Goldstrafen, zu entrichten an die Stadtkasse oder geschädigte Personen und Organisationen. Freiheitsstrafen, entsprechend der Schwere der Schuld oder um Goldstrafen abzuleisten. Entzug der Bürgerschaft oder anderer Rechte in Vesper.


§6 Sittlichkeit und Anstand
a) Jedem wird ein Mindestmaß an Respekt entgegen gebracht, ob er nun Bürger oder Gast in der Stadt Vesper sein mag. Ebenso sind alle als Gleiche zu behandeln. Zuwiderhandlungen werden mit einem Strafgeld von 500 Goldstücken bestraft, welche an den Geschädigten zu zahlen sind.
b) Innerhalb der Stadtgrenzen wird unzüchtiges Verhalten nicht geduldet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Goldstücken, an die Stadtkasse bestraft.
c) Das erschaffen von Portalen mitten auf Wegen, öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden, ist untersagt. Dies gilt auch für angemieteten öffentlichen Raum wie den Marktständen. Auf privatem Grund und Boden ist es den Eigentümern überlassen, wie sie mit diesen Dingen umgehen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Goldstücken, an die Stadtkasse bestraft.


§7 Handels und Arbeitsrecht
a) Der Handel in Vesper ist frei und jedem, egal ob Käufer oder Verkäufer, frei zugänglich. Niemandem soll der Handel untersagt werden, solange er sich getreu den Handels und Arbeitsrechten benimmt.
b) Handels und Preisabsprachen zwischen Händlern sind nicht gestattet, wenn dadurch Preise unverhältnismäßig in die Höhe getrieben werden. Alle beteiligten an solchen Absprachen, haben eine Strafe in Höhe von 50.000 Goldstücken an die Stadtkasse zu entrichten.
c) Der Handel mit Giften und Sprenggebräu ist in Vesper verboten.
d) Der Handel mit Drogen (ausgenommen Alkohol und Tabak) ist verboten.
e) Der Handel mit Waren die finsteren Göttern huldigen oder die lichten Götter schmähen, ist verboten.
f) Der Handel mit gestohlenen Waren ist verboten.
g) Niemand darf zur Arbeit gezwungen werden. Sklaverei ist in Vesper verboten.
h) Arbeitgeber haben abgesprochene Zahlungen auszuzahlen oder eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen.


§8 Das Waffenrecht
a) Einem jeden Bürger und Gast sei das Recht auf eine Waffe zugestanden, um sich mit dieser seiner selbst zu behaupten, so er bedroht werden mag. Jedoch ist das ziehen und offene tragen einer Waffe nur in solchen Gefahrensituationen gestattet.
b) Mitglieder der Stadtwache zu Vesper dürfen zu jeder Zeit ihre Waffen ziehen und offen tragen.
c) Diener der Lichten Götter sei es ebenso gewährt, die Kraft ihres Glaubens zu nutzen, um sich selbst und andere vor Schaden zu bewahren.
d) Magiern sei es ebenso gewährt, ihre Magie zu nutzen, um sich selbst und andere vor Schaden zu bewahren.
e) Dies Recht möge all jenen entzogen werden, welche eine dem Gesetze widrigen Art frönen. Zusätzlich möge eine Strafe von bis zu 10.000 Goldmünzen beim Verstoße an die Stadtkasse entrichtet werden.


§9 Die Straftaten
a) Wer Eigentum anderer unerlaubt entwendet oder verwendet, begeht Diebstahl. Der Wert der Sache soll in Gold an den Geschädigten zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird eine Strafe in Höhe von 5.000 Goldstücken an die Stadtkasse gezahlt werden.
b) Wer das Eigentum anderer beschädigt oder gar zerstört, hat den Wert der Sache in Gold an den Geschädigten zu zahlen. Zusätzlich ist eine Strafe zu entrichten, wenn dies mutwillig geschah, in Höhe von 5.000 Goldstücken an die Stadtkasse.
c) Wer der Götter Ayanyeh oder Agharam lästert oder Irrlehren über sie verbreitet, der solle dem lichten Klerus ausgeliefert werden, auf dass diese den Ketzer auf den richtigen Pfad zurückführen mögen.
d) Wer Schaden anrichtet in Tempeln, Gotteshäusern oder anderen geweihten oder heiligen Orten der Ayanyeh, der Yahane oder des Agharam, der solle den Dienern der betroffenen Gottheit ausgeliefert werden, auf dass dieser angemessenen Ausgleich leistet, sei es in Gold oder Tat.
e) Wer andere bedroht oder zu erpressen versucht, soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 10.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen.
f) Wer eine andere Person leicht verletzt, der muss die Behandlungskosten des Heilers tragen und soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 20.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen.
g) Wer eine andere Person schwer verletzt, der muss die Behandlungskosten des Heilers tragen und soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 50.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen.
h) Wer eine andere Person schwer verletzt und bei ihr einen bleibenden Schaden dadurch hinterlässt, der muss die Behandlungskosten des Heilers tragen und soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 100.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen.
i) Wer eine andere Person in Verteidigung seiner selbst oder anderer Leben, oder durch einen Unfall bedingt tötet, der soll den Diener der Ayanyeh zur gerechten Strafe übergeben werden.
j) Wer eine andere Person ermordet, der soll den Diener der Ayanyeh zur gerechten Strafe übergeben werden.


§10 Die Stadtwache
a) Die Stadtwache untersteht dem Bürgermeister von Vesper. Er kann zu jeder Zeit Mitglieder der Wache ernennen und entlassen.
b) Die Stadtwache darf Recht sprechen in Vesper, jedoch kann der Bürgermeister jenes gesprochene Recht widerrufen und selbst Recht darüber sprechen.
c) Mitglieder der Stadtwache haben sich getreu den Gesetzen der Stadt zu verhalten, ob sie nun im Dienst sind oder nicht.
d) Innerhalb der Stadtwache gibt es keine Ränge. Alle Wachen verdienen den gleichen Sold und haben die gleichen Rechte.




Bürgermeisterin der freien Stadt Vesper
Wiebke Fehild





3-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.05.21 10:02.
ThemaAutorAngesehenDatum/Zeit

Das Gesetz zu Vesper

Wiebke Fehild22510. April 2021 00:05

Daran ist ein weiterer Zettel befestigt

Elisabeth Efflin9810. April 2021 00:12

Änderungen am Gesetz, neuer Aushang

Wiebke Fehild9019. Mai 2021 09:57



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