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Eine Nachricht erreicht Dekan Rabenbart am Hohen Konzil zu Moonglow

Shaya del Mor
13. Januar 2016 09:53
Als die Maga ihr Heim erreicht hatte, lehnte sie eilends ihren Stab in die Ecke des kleinen Hauses und drappierte den vom Schnee durchnässten Umhang in der Nähe des knisternden Ofens. Einige Herzschläge lang streckte sie noch ihre kalten Hände ebenso in Richtung des wärmenden Feuers ehe sie hastig nach Pergament und Feder auf ihrem Tische griff. Sie rollte den abegrissenen Aushang vom Simulacrum säuberlich neben dem blanken Pergament aus und schrieb in feinen schwungvollen Lettern.

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Dem Siegel zum Gruße verehrter Arcomagus Rabenbart

mit großer Besorgnis habe ich am heutigen Tage einen Aushang des in den Landen ansässigen Simulacrum studiert.
Wie euch gewiss bekannt ist, hat sich das Simulacrum nach dem großen Bundkrieg zur herrschenden Autorität im Bund der freien Lande ernannt und in der Vergangenen Zeit weitere einstige Landesherrscher sowie Gilden unter sich vereint.

In diesem Zusammenhang hat das Simulacrum nunmehr eine neue Gesetzesordnung in die Lande gebracht. Einige von diesen Gesetzen reglementieren den Umgang mit Magie und das Ausüben von öffentlichen Unterrichten in einem Umfang, der meines Erachtens nach alleinig dem Hohen Konzil zusteht. Nachfolgend findet ihr die wortgetreue Abschrift der genannten Paragraphen.


§5 Siebter Abschnitt
Zauberei, gleich welchen Ursprungs, finde nur mit unserer Billigung statt. Ihre Anwendung gelte immer als bewusster Akt. Jedwede Folge falle auf den Urheber zurück und also habe er Acht, wenn er zu diesem Mittel greife. Portale seien nur an von uns dazu auserkorenen Plätzen zu öffnen und wer böswilliges durch diese zu uns bringt, der trage dafür die Verantwortung. Das Beschwören oder Herbeiführen von gefährlichen Wesen, gleich ob Dämon, Geist oder Konstrukt sei nur und ausschließlich mit bei uns eingeholter Erlaubnis gestattet.


§6)
Ein Unterricht des Konzils der Magier, welcher außerhalb der von uns dafür zugestandenen Räumlichkeiten aber auf unserem Territorium stattfinden solle, sei im Vorfeld beim zuständigen Arbiter zu melden und die Erlaubnis dazu abzuwarten. Nur dann gelte er als rechtmäßiger Unterricht nach dem Codex Magi und sei durch die Neutralität des Konzils geschützt.


Der erste Abschnitt gäbe dem Simulacrum die Befugniss, im gesamten Bund der freien Lande zu bestimmen, an welchen Örtlichkeiten ein Portal geöffnet werden dürfe oder nicht. Die ist eine Anmaßung sondergleichen wie ich sie nicht einmal von der schon umfassenden Stolzenforster Gesetzgebung gewohnt bin. Zudem ist es in meinen Augen nicht hinnehmbar, dass ein Magieanwender nunmehr die Erlaubnis vom Simulacrum einholen müsse, so er eine Applicatio wie den In Jux Hur Ylem wirken möchte etwa im Kampfe gegen die Riesen in den hinteren Landen des Bundes.

Doch ein viel größerer Frevel scheint mir die zweite Passage. Es obliegt in keinem Falle*diese zwei Worte sind doppelt unterstrichen* dem Simulacrum, festzustellen ob ein Unterricht als rechtmäßig im Sinne des Codex Magi stattfindet oder nicht. Dessen Überwachung liegt einzig und allein in der Hand des Hohen Konzils. Sollte im Rahmen eines Unterrichtes eine Exkursio zum Verdeutlichen und Vertiefen des arkanen Wissens dienlich sein, werde ich gewiss nicht beim Arbiter des Simulacrum um Erlaubnis betteln wollen.

Meiner Einschätzung nach sollte das Konzil auf diese Aushänge dringend reagieren.
Daher bitte ich Euch um eine kurze Einschätzung dieser Passagen aus Eurer Sicht.


Möge das Siegel ewiglich Bestand haben

gezeichnet
Shaya del Mor
Maga und Magistra des Hohen Konzils


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1-mal bearbeitet. Zuletzt am 13.01.16 10:19.
ThemaAutorAngesehenDatum/Zeit

Eine Nachricht erreicht Dekan Rabenbart am Hohen Konzil zu Moonglow

Shaya del Mor32013. Januar 2016 09:53

Eine Antwort erreicht Shaya del Mor

Dekan Rabenbart23113. Januar 2016 15:01

Umgehend sendet sie eine Antwort zurück nach Moonglow

Shaya del Mor23813. Januar 2016 16:38



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