Das MietzonensystemÜber das Mietzonen-System können Wohnungen, Unterkünfte und Marktstände von Charakteren und Gilden für einen bestimmten Zeitraum angemietet werden. In dieser Zeit verfügen sie in der Mietzone über ähnliche Möglichkeiten wie die Besitzer von normalen Hauszonen (die Dokumentation zu den Hauszonen sollte zuerst gelesen werden, da hier im Wesentlichen nur die Unterschiede zu jenen geschildert werden). Mietkosten, Mietzeitraum und weitere BedingungenMietzonen werden tageweise zum einem bestimmten Tagespreis angemietet. Generell kostet das Mieten pro Tag mehr, als der Besitz und Unterhalt eines vergleichbaren Hauses etc. es täte. Der Vorteil gegenüber dem Bauen ist im Wesentlichen kurzfristiger Natur. Das Mieten ermöglicht es, ohne große Baukosten sofort zu einer Wohnung zu kommen, oder Unterkünfte nur für eine kürzere Zeitspanne zu nutzen. Auch können Gebäude in Lagen angemietet werden, die für normale Hausbesitzer nicht verfügbar sind, z.B. innerhalb von Städten. Der genaue Tagespreis einer Mietzone ergibt sich aus dem Materialwert des jeweiligen Gebäudes/Zimmers/Standes, und aus der Art und Lage des Mietobjektes. So sind mietbare Gebäude innerhalb von Städten oder in vergleichbar guten Lagen generell teurer als andere, und bei Marktständen spielt der Lagefaktor im Preis die Hauptrolle, bedeutender als der in diesem Fall meist zu vernachlässigende Materialwert. Der Mietpreis für den gewünschten Zeitraum wird grundsätzlich zu dem Zeitpunkt gezahlt, zu dem man die Reservierung vornimmt, auch wenn der Mietbeginn noch nicht sofort ist, sondern in der Zukunft liegt. Der Mietzeitraum kann später verkürzt oder auch gänzlich aufgekündigt werden, wobei man jedoch nur die Hälfte des gezahlten Goldes erstattet bekommt. Mietzonen verfügen über einen Mietplan, eine Art Kalender, in dem
alle Vermietungen für die nächsten 100 Tage im Voraus verzeichnet sind,
und in dem man die jeweilige Zone für einen bestimmten Zeitraum
anmieten kann. Der Mietbeginn darf hierbei jedoch spätestens 50 Tage
in der Zukunft liegen, nur das (vorläufige) Ende darf maximal bis
auf den 100. Tag gelegt werden.
Auch im letzteren Fall kann man nur die nächsten 100 Tage im Voraus mieten. Da jedoch später die Mietdauer wieder beliebig verlängert werden kann, und ein Nachmieter erst mieten kann, wenn der 50. Tag vom jeweiligen Zeitpunkt aus gesehen wieder frei ist (siehe obige Anmerkungen zum Mietbeginn), kann der gegenwärtige Mieter solch ein Haus im Prinzip für immer mieten, solange er nur immer wieder die Mietdauer verlängert. Auch bei Zonen, die maximal über 10 oder 30 Tage lang angemietet werden
können, kann die Mietdauer später verlängert werden, z.B. um weitere
5 Tage, wenn die ersten 5 Tage des Mietzeitraums verstrichen sind. Dies
ist jedoch natürlich nur möglich, wenn sich in der Zwischenzeit noch
kein anderer Mieter die entsprechenden Tage reserviert hat. Häuser und Unterkünfte dürfen nur von Charakteren oder Gilden angemietet werden, die nicht Besitzer einer eigenen Hauszone sind, oder die bereits ein Haus oder eine Unterkunft angemietet haben (auch wenn die Mietzeiträume sich nicht überschneiden). Marktstände können hingegen auch von Besitzern einer Hauszone oder Mietern eines Hauses oder einer Unterkunft angemietet werden, jedoch nur ein Marktstand auf einmal (auch wenn die Mietzeiträume sich nicht überschneiden). Das Mietsystem ist also, von Markständen abgesehen, für jene Charaktere gedacht, die ansonsten kein eigenes Haus besitzen. Anmieten einer Mietzone![]() Um ein Gebäude, einen Raum oder einen Stand anzumieten, benutzt man das mit der Mietzone verknüpfte dort aushängende Hausschild, das im nicht angemieteten Zustand zum Beispiel die Aufschrift "Zu vermieten" trägt. (Es ist auch über den Befehl .house machbar, jedoch nur bei solchen Mietzonen, deren Gebiet frei zu begehen ist - bei Herbergszimmern funktioniert das z.B. nicht.) Es erscheint eine graphische Darstellung des Schildes, in deren rechter unterer Ecke sich ein blauer Button befindet, über den die Mietzonen-Verwaltung geöffnet werden kann. Einige Mietzonen-Schilder, in der Regel in Herbergen, sind auch mit
mehreren Mietzonen verknüpft. In diesem Fall muss man nun zunächst
auswählen, welche Mietzone man anschauen möchte. Im Verwaltungsmenü der Mietzone kann man zunächst einmal deren
gegenwärtigen Status sehen (also ob sie vermietet oder frei ist),
man kann sich die Fläche der Mietzone anzeigen lassen, und man kann
die Mietkonditionen (Tagespreis und maximale Mietdauer) einsehen.
Über das Menü kann man auch den Mietplan aufrufen, in dem man den
Status der Mietzone in einer Art Kalender über die nächsten 100
Tage hinweg einsehen kann. Nicht angemietete Zeiträume sind hierbei
weiß dargestellt, von anderen Personen angemietete Zeiträume sind
rot, und für den eigenen Charakter oder die Gilde reservierte
Zeiträume sind grün (außer man ist kein zum Verwalten der Hauszonen
berechtigtes Mitglied der Gilde, in diesem Fall ist die Darstellung
gelb). Der Staff kann auch Mietsperren einrichten, Zeiträume in denen
kein Charakter das entsprechende Objekt anmieten kann; in diesem
Fall sind die entsprechenden Zeiträume braun eingefärbt. Durch
markieren eines Tages erhält man unter dem Kalender entsprechende
Informationen und Optionen angezeigt. Um die Zone für einen bestimmten Zeitraum anzumieten, markiert man
nun den Tag des gewünschten Mietbeginns (der natürlich ein freier Tag
sein muss), und klickt den entsprechenden Button unter dem Kalender.
Anschließend markiert man das Mietende (es werden hierbei nur die
gemäß den oben aufgeführten Regelungen zu den Mietzeiten gültigen
Tage angeboten) und klickt den entsprechenden Button, um das Ende
festzulegen. Es erfolgt nun eine Sicherheitsabfrage, in der die
anfallenden Kosten angezeigt werden. Sofern man ein zum Verwalten
von Hauszonen berechtigtes Mitglied einer Gilde ist, kann man an
dieser Stelle auch wahlweise festlegen, ob die Mietzone für den
Charakter oder für die Gilde gemietet werden soll. Bei Bestätigen
der Sicherheitsabfrage zahlt der Charakter das Gold, und die
Mietreservierung ist getätigt. Markiert man im Mietplan einen für den eigenen Charakter bzw. die
eigene Gilde angemieteten Zeitraum, so verfügt man über verschiedene
Optionen. Zum einen können Anfangs- und Endpunkt des Mietzeitraums
verändert werden, wobei je nachdem eine entsprechende Summe an
Gold nachgezahlt werden muss, oder die Hälfte des bezahlten Goldes
für die jeweiligen Tage erstattet wird. Zum anderen kann die
Reservierung komplett gekündigt werden, wobei man ebenfalls die
Hälfte des gezahlten Betrages für die gekündigten Tage zurückerhält.
Hierbei gilt, dass niemals der gerade aktuelle Tag gekündigt werden
kann, ein bereits aktiv gewordener Mietzeitraum kann also frühestens
zum nächsten Morgen um 5 Uhr aufgekündigt werden. Weiterhin lässt sich ein Nebenmieter festlegen, der für den angemieteten Zeitraum ebenfalls die Mietzone administrieren kann. Hierbei gelten dieselben Beschränkungen, was den Besitz anderer Häuser etc. angeht, wie für den Hauptmieter. Die Auswahl des Nebenmieters erfolgt über ein Zielkreuz, erfordert also dessen Anwesenheit, und benötigt seine Bestätigung. Ist die ausgewählte Person ein zum Verwalten von Hauszonen berechtigtes Mitglied einer Gilde, so kann auch hier wieder wahlweise die Gilde als Nebenmieter festgelegt werden. Der Nebenmieter verfügt größtenteils über die selben administrativen
Möglichkeiten wie der Hauptmieter. Er kann jedoch den Mietzeitraum
nicht kündigen oder verkürzen, und er kann nur von seinem Posten als
Nebenmieter zurücktreten, nicht jedoch den Hauptmieter austauschen.
Der Hauptmieter hingegen kann den Nebenmieter nach Belieben austauschen
oder entfernen, und er kann auch mit jenem tauschen und ihn zum
Hauptmieter ernennen. Mietzonen-AdministrationSobald der angemietete Zeitraum beginnt, werden zunächst sämtliche
zu diesem Zeitpunkt in der Mietzone befindlichen Charaktere (auch
ausgeloggte) sowie Tiere hinausgeworfen (an einen festgelegten Punkt
außerhalb der Mietzone teleportiert). Weiterhin werden alle fest
zur Mietzone gehörigen Türen und Behälter mit einem neuen Schloss
versehen und abgeschlossen. Ab diesem Zeitpunkt werden auch alle
Gegenstände innerhalb der Mietzone vor Verfall geschützt (das ist
nicht der Fall, solange die Mietzone von niemandem angemietet ist). Greift der Haupt- oder der Nebenmieter nach Beginn der Mietperiode
zum ersten mal auf die Verwaltung der Mietzone zu, so erhält er
die Möglichkeit, zwei Schlüssel abzuholen, die zu den Türen und
Behältern der Mietzone passen (sofern es Türen und Behälter gibt
- ansonsten gibt es auch keine Schlüssel).
Diese Schlüssel sind nicht verkaufbar, ihre Prägung kann nicht
entfernt werden und sie werden nach Ablauf der Mietperiode wieder
gelöscht. Die Administrationsmöglichkeiten in der Mietzone entsprechen nach
Beginn der Mietperiode, abgesehen von der Konfiguration des
Nebenmieters, weitgehend denen in einer Hauszone (siehe die
entsprechende Dokumentation). Es können
Gegenstände befestigt und losgelöst werden, es können mehrteilige
Gegenstände aufgestellt und eingepackt werden, es können Gegenstände
hoch- und runterverschoben werden, es können ausgeloggte Charaktere
aus der Mietzone herausgeworfen werden, das Mietzonenschild kann neu
beschriftet oder durch ein anderes Schild ersetzt werden, und auch
die anderen Hauszonenabhängigen Gegenstände wie z.B. Anschlagbretter
und Futternäpfe funktionieren wie gehabt. Es bestehen jedoch in diesen Funktionen folgende Unterschiede zu den Hauszonen:
Endet die Mietperiode, so werden erneut alle in der Mietzone befindlichen Charaktere und Tiere hinausgeworfen, und alle zur Mietzone gehörigen Türen und Behälter mit neuen Schlössern versehen und abgeschlossen. Weiterhin werden gegebenenfalls die ausgehändigten Schlüssel zur Mietzone gelöscht, und das Mietzonenschild auf den Originalzustand zurückgesetzt. Alle zu diesem Zeitpunkt noch in der Mietzone befindlichen beweglichen oder von den Mietern befestigten Gegenstände und mehrteiligen Gegenstände werden in die existierenden Bankfächer des Hauptmieters (im Falle einer Gilde des Gildenlords) transferiert - jene Bankfächer, die er mindestens einmal offen hatte. Dabei wird mit dem Fach begonnen, in dem am meisten Gegenstände liegen (welches also das vermutliche Hauptfach ist), und wenn dieses voll ist wird mit dem nächsten fortgefahren. Gegenstände, die in keines der Fächer gelegt werden konnten, verfallen. Dieser Mechanismus ist rein als Notfallmaßnahme gedacht, und man sollte sich nicht auf ihn verlassen. Im Normalfall sollte die Mietzone immer schon vor Ablauf der Mietperiode von allen Besitztümern geräumt werden, um sicherzugehen dass nichts verfällt! Weitere Regelungen rund um MietzonenAufgrund der durchgehend automatischen, auf "Selbstbedienung" ausgelegten Funktionsweise der Mietzonen, wird der Staff bei der Einrichtung einer Mietzone keine besondere Hilfe leisten können, im Gegensatz zu den Hauszonen. So können von uns im Normalfall keine Dekorationsgegenstände angebracht oder gefärbt/umbenannt werden, und auch keine NPCs gesetzt werden, da die Mietzone nach Ende der Mietperiode in diesem Fall nicht mehr in den vorherigen Grundzustand versetzt würde. Der Mieter muss also weitestgehend mit denen in der Mietzonenadministration verfügbaren Mitteln auskommen. Beim Mieten sollte auf jeden Fall auf die RP-Logik geachtet werden. Ungewöhnliche Mietvorgänge (z.B. ein Bewohner des Bundes der freien Lande will etwas im Herzogtum mieten, oder umgekehrt) sollten nur aus besonderen RP-Gründen und nach Rücksprache mit dem Staff über die Möglichkeit eines solchen Vorhabens erfolgen. Der Staff behält sich vor, eine Anmietung wieder aufzuheben oder in schwereren Fällen auch andere Strafmaßnahmen zu ergreifen, wenn es aus unserer Sicht weniger um RP-Logik sondern mehr um das Maximieren von Vorteilen geht. Das gilt auch für eine unangemessene Nutzung des Mietobjektes, z.B. wenn ein Marktstand als bloßes Lager missbraucht wird, und anderen Spielern in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht. Insbesondere ist es verboten, ein (möglicherweise günstig gelegenes) Mietobjekt "wegzureservieren", um anschließend für die Übertragung/Kündigung dieser Mietzeit von anderen Charakteren Gegenleistungen zu empfangen, oder mit der Absicht auf anderem Wege lediglich die Nutzung durch komplett andere Mieter zu ermöglichen. Das Reservieren von Mietzeit ist ausschließlich zum Eigenbedarf zulässig. | ||
© Copyright 2000-2024 TheOW Staff Die Seite ist für Firefox, Opera und Safari und 1024 x 768 Fenstergröße optimiert |