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Gildenregeln (OOC)

Dieser Abschnitt sind die Regeln zur Gründung und Erhaltung einer Gilde. Diese Regeln haben mit dem Spiel selbst nichts zu tun, sie sind OOC. Die Regeln im Rollenspiel findet ihr im nächsten Abschnitt Gildengesetze.

Regeln zur Gildengründung

  1. Die neue Gilde, Vereinigung oder Hohe Gilde muß einen Namen besitzen, welcher noch nicht von einer anderen Gilde in Benutzung ist und auch sonst keine Ähnlichkeit in der Namensgebung mit einer der anderen bereits auf Old World existierenden Gilden hat. Ferner dürfen keine Rollenspiel-untypischen Namen verwendet werden (wie z.B. "Hackerbrigade" oder "Die Terminatoren") und auch keine verniedlichenden Bezeichnungen (wie z.B.: "Die Knuddelhexen", "Die sich Liebenden" oder "Barbies Leibgarde").
    Besonderer Wert sollte in der Namensgebung darauf gelegt werden, dass sich Ziel und Gesinnung der Gilde, Vereinigung oder des Bundes im Namen wiederspiegeln. Die letzte Entscheidung, ob der Name genommen werden darf oder nicht, bleibt im Ermessen des Staffs.
  2. Die Gilde muß ein Kürzel besitzen, woraus die Gilde, Vereinigung oder der Bund klar zu erkennen ist. Auch dieses Kürzel darf bereits auch noch nicht auf Old World existieren. Ähnlichkeiten mit bereits existierenden Gilden sind auch hier zu vermeiden. Dieses Kürzel sollte sich nach Möglichkeit aus den Anfangsbuchstaben des Gildennamens zusammensetzen.
    Ferner dürfen keine Kürzel genommen werden, welche einen direkten RL-Bezug hätten, wie zum Beispiel Firmennamen und oder sonstige bekannte Kürzel (wie z.B. "LMAA", "MFG", "USW", "ETC"). Nicht immer lässt sich ein solches Kürzel vermeiden, je nachdem welcher Name gewählt wurde. Jedoch ist dafür Sorge zu tragen diese zu vermeiden und es bleibt letztendlich im Ermessen des Staffs, ob ein Kürzel genehmigt wird oder nicht.
  3. Eine grundlegende Beschreibung der Gilde, Vereinigung oder des Bundes muß dem Staff zur Bewilligungsentscheidung vorliegen. Diese Beschreibung sollte die Entstehungsgeschichte mit plausiblem Hintergrund, als auch die derzeitige Situation und die Zukunftspläne wiederspiegeln. Zudem sollte diese Beschreibung aus mehreren Teilen bestehen:
    • OOC Beschreibung:
      Was möchte die Gilde bewirken und was würde sie dem Shard für die Zukunft bringen; Angaben über die Anzahl der Gründungsmitglieder und deren Charakternamen. Hierbei gilt, dass lediglich immer nur ein Char pro Account gezählt wird. Sollte es also fünf Gründungschars geben, wovon zwei aus einem Account stammen, so wird nur ein Mitglied dieses Accounts gezählt und die Mindestanzahl von fünf Gründungsmitgliedern wurde nicht erreicht, was eine Ablehnung der Gildengründung zur Folge hat.
    • RP-Beschreibung:
      Wie kam diese Vereinigung zustande, woher stammen die Gründungsmitglieder, welche Gesinnung verfolgt die Gilde und welche Pläne hat sie für die Zukunft. Dies alles sollte in einer ausführlichen Geschichte präsentiert werden und auch wirklich dem Ziel der Gilde entsprechen. Als Gesinnung sollte unbedingt angegeben werden, ob die Gilde oder Vereinigung nun licht, dunkel oder neutral ist. Sollte die Gilde nicht den Vorgaben dieser Geschichte entsprechen, es sei denn die Umstände im Laufe der Zeit im RP erzwingen eine Umstrukturierung der Gesinnung, dann kann die Gilde auch nachträglich vom Staff aufgelöst werden. Diese mögliche Gesinnungsänderung ist aber in jedem Fall dem Staff mitzuteilen. Sollte hier festgestellt werden, dass dies versäumt wurde, wird das ein entsprechendes Gespräch des Gildenmeisters (siehe Punkt 4) oder seiner Vertretung mit dem Staff zur Folge haben.
  4. Ein Gildenmeister muß angegeben werden, ob es nun einen Gildenlord gibt oder nicht. Dieser ist und bleibt Ansprechpartner des Staffs in allen Situationen. Hierzu bedarf es der Angabe einer gültigen und korrekten Emailadresse. Ferner ist anzuraten, dass dem Staff eine Vertretung des Gildenmeisters bekannt ist. Auch hier gilt die Angabe einer gültigen und korrekten Emailadresse. Sollte der Gildenmeister aus welchen Gründen auch immer wechseln, so ist ebenfalls der Staff darüber in Kenntnis zu setzen.
  5. In den folgenden Regeln wird von aktiven Accounts die Rede sein: Gemeint ist damit jeweils ein Spieler, egal ob er mit einem oder mehreren seiner Charaktere der Gilde oder Vereinigung beitritt. Tritt jemand mit 3 seiner Charaktere einer Gilde bei, so wird das als ein aktives Account gezählt, so als wäre er nur mit einem Charakter beigetreten.
  6. Gilden die hochproblematisches Konflikt-RP betreiben, werden nur in absoluten Ausnahmesituationen vom Staff genehmigt und es wird streng darüber gewacht, dass dies nicht in einer Weise ausgenutzt wird, die nicht mehr dem eigentlichen Ziel im RP entsprechen, sondern lediglich der Bereicherung (Looten) oder anderen OOC-lastigen Bereichen dienen. Sollte dies der Fall sein, dann behält sich auch hier der Staff eine Auflösung der Gilde in seinem Ermessen vor.
  7. Die Gilde muß sich um ein Grundstück bemühen und sollte sich spätestens direkt bei der Gildensteinsetzung, nach erfolgreicher Genehmigung, darum kümmern. Ein Gildenstein kostet 15.000 Goldstücke und wird nur auf einem bereits befestigten Gelände gesetzt, dazu bedarf es mindestens der Setzung eines Zeltes. Gildensteine einfach in der Landschaft, mit einer Kiste daneben, werden nicht gesetzt. Sollte sich die Gilde einen Monat nach Benachrichtigung, dass sie genehmigt wurde, nicht um die Gildensteinsetzung bemüht haben, dann verfällt die Genehmigung und es bedarf einer neuen Anmeldung.
  8. Nachdem die Gilde oder Vereinigung genehmigt wurde, steht es ihnen frei auf den Webseiten von Old World einen Link unter der Rubrik „Links“ einbinden zu lassen, welcher zu den Seiten der Gilde führt. Dazu muß dem Staff folgendes geschickt werden:
    • Der Link zur Webseite.
    • Eine dreizeilige Gildenkurzbeschreibung, die nicht in der Art "wir sind die besten", o.ä., sondern möglichst informativ und objektiv gehalten sein soll. Vereinigungen mit Beschreibungen, auf die dies nicht zutrifft, werden nicht gelinkt. Ist der Text zu lang, wird er gekürzt.
    • Ein 70x70 Pixel großes Gildenlogo im .GIF-Format.

Was können wir gründen?

  1. Eine Vereinigung soll eine unbürokratische, einfache Lösung für eine Spielergruppe zum Zusammenspiel sein. Die Gründung ist ab 3 aktiven Accounts möglich, und es reicht in diesem Fall eine Page und eine kurze Beschreibung der Ziele. Folgende Regeln gelten:
    • Der Gildenstein wird nur auf einem bereits existierenden Privatgrundstück gesetzt. Das Haus wird dann als Haupthaus am Gildenstein eingetragen.
    • Es kann nur ein einziges Privatgrundstück mit maximal 450 Quadratschritt der Vereinigung angehören.
    • Es gelten die normalen Beschränkungen in Bezug auf Item-Spawns (Gemüse, etc.) und NPCs, die für jeden Privatbau auch gelten.
    • Wird dieses Haus nicht erhalten (fällt sein Zustand auf 0), dann wird die Zone gelöscht, und der Gildenstein wird dabei mit entfernt, womit die Vereinigung nicht mehr existiert. Eine Entschädigung gibt es nicht.
    • Der Vorteil der Vereinigung ist ein Gilden-Kürzel, das alle Mitglieder tragen, so wie bei Gilden auch.
    • Ab 5 aktiven Accounts kann die Vereinigung leicht in eine Gilde umgewandelt werden, ohne dabei ihren Namen oder ihre Kürzel zu ändern.
  2. Eine Gilde kann ab 5 aktiven Accounts gegründet werden. Eine Gilde hat ein größeres Gelände und je nach Aktivität auch mehr Sonderrechte. Folgende Regeln gelten für Gilden:
    • Eine Gilde braucht ein Grundstück, um den Gildenstein zu erhalten. Ein Anmeldung ist erforderlich, via Email an uns. Sollte bereits eine Vereinigung existieren, ist die Email nicht notwendig, eine Page genügt. Ein Grundstück muss aber vorhanden sein, was bei der Vereinigung ja zutrifft. Es kann aber auch ein neues Grundstück gewählt werden.
    • Eine Gilde darf ein Grundstück mit maximal 1000 Quadratschritt, etwa 40 Spawns und etwa 10 NPCs besitzen. Ein Kellerbau mit bis zu 150 Quadratschritt ist möglich.
    • Die Gilde hat ebenso ein Gilden-Kürzel, und außerdem
      • .. ab 5 aktiven Accounts können Gildentitel vergeben werden
      • .. ab 6 aktiven Accounts wird die Färbefunktion aktiv (Kosten 500-1000 Goldstücke pro Gegenstand)
      • .. ab 7 aktiven Accounts gibt es Gilden-Gegenstände, die man sich aussuchen kann und die am Gildenstein verkauft werden.
  3. Die Hohe Gilde ersetzt die alte anerkannte Gilde, und hat im Prinzip alle Rechte und Pflichten einer normalen Gilde, darüber hinaus aber noch folgende Rechte und Pflichten:
    • Es muss aktiv gespielt werden, und es werden Gilden-Aktionen im Sinne der Gilde erwartet. Die Hohe Gilde muss aus einer aktiv gespielten Gilde mit mindestens 5 aktiven Accounts hervorgehen.
    • Ein Antrag zur Umwandlung einer bestehenden Gilde zur Hohen Gilde muss an uns per Email gestellt werden.
    • Eine Hohe Gilde darf ein Grundstück mit bis zu 3000 Quadratschritt, etwa 60 Spawns und etwa 20 NPCs besitzen.
    • Ein Kellerbau mit maximal 250 Quadratschritt ist möglich.
    • Ab 8 aktiven Accounts kann die Gilde spezielle Sonder-Gegenstände bekommen, die zur Ausrichtung der Gilde passen, und am Gildenstein verkauft werden, dies ist zusätzlich zu bestehenden Gilden-Gegenständen möglich.
  4. Für alle Anträge zu Gilden, Vereinigungen und Hohen Gilden schreibt bitte eine entsprechende Nachricht an Staff-Email. Im Inhalt ist bitte anzugeben (je nach Art der gewünschten Vereinigung. Gilde oder Hohen Gilde):
    • Derzeitige Anzahl der Mitglieder mit Name und Dauer der Mitgliedschaft
    • Die derzeitigen Statuten, Richtlinien und Zielsetzungen der Gilde/Vereinigung nach erfolgreicher Gründung.
    • Was bringt es der Alten Welt, wenn die Gilde zur Hohen Gilde wird? (Gilt nur bei Hoher Gilde)

Regeln zur Aktivität einer Gilde

Eine Gilde muss eine gewisse Aktivität der Mitglieder haben, ansonsten wird sie aufgelöst. Vereinigungen haben geringere Anforderungen, Gilden entsprechend mehr, und Hohe Gilden am meisten (siehe voriger Absatz).
Unter Aktivität verstehen wir das Spielen von Charakteren, die zu der Gilde gehören. Wenn ein Spieler-Account mehrere Charaktere hat, die alle zu einer Gilde gehören, wird nur jeweils der aktivste Charakter angerechnet.
Sinkt die Zahl der Mitglieder unter das Minimum, das für die Gilde erlaubt ist, sollte man sich rasch um neue Mitglieder umsehen. Ebenso sollte man sich nach neuen Mitspielern umsehen, wenn die Aktivität zu gering ist.
Folgende Regeln zur Aktivität von Gilden sind derzeit gültig:

  1. Die Regeln in diesem Abschnitt gelten nicht für die Gründung oder Anerkennung einer Gilde, sie gelten nur für bereits bestehende Gilden.
  2. Ein aktives Mitglied einer Gilde ist jeder Charakter, der im Monat wenigstens 4 Stunden Spielzeit hat, dies gerechnet über den Beobachtungszeitraum, normalerweise rund 3 Monate.
  3. Ein teilaktives Mitglied einer Gilde ist jeder Charakter, der im Monat wenigstens 2 Stunden Spielzeit hat, wiederum gerechnet über den Beobachtungszeitraum.
  4. Eine Vereinigung braucht 3 aktive Mitglieder, um als aktive und gespielte Vereinigung zu gelten.
  5. Eine normale Gilde braucht 3 aktive und ein teilaktives Mitglied, um als aktive und gespielte Gilde zu gelten.
  6. Eine Hohe Gilde braucht 5 aktive Mitglieder, um als anerkannte und aktive Hohe Gilde zu gelten.
  7. Sinkt die Aktivität einer Vereinigung, Gilde innerhalb eines Beobachtungszeitraums unter das zulässige Mass, dann erhält die Gilde von uns eine Warnung. Gelingt es der Gruppe, die nötige Aktivität im nächsten Beobachtungszeitraum zu erreichen, ist die Sache damit erledigt. Bleibt die Gruppe jedoch inaktiv, wird sie aufgelöst oder herabgestuft.
  8. Sinkt die Aktivität einer Hohen Gilde innerhalb eines Beobachtungszeitraums unter das zulässige Mass, dann erhält die Hohe Gilde von uns eine Warnung. Gelingt es der Hohen Gilde, die nötige Aktivität im nächsten Beobachtungszeitraum zu erreichen, ist die Sache damit erledigt. Bleibt die Hohe Gilde jedoch zu wenig aktiv, wird sie zu einer normalen Gilde. Sollte die Hohe Gilde ein grösseres Gelände haben, als einer normalen Gilde zusteht, muss das Gelände verkleinert werden. Auch Gildenitems und sonstige Vorteile gehen verloren, bestehende Gegenstände, die einem Charakter gehören dürfen aber behalten werden. Will die Gilde danach wieder Hohe Gilde werden, gelten die Regeln für die Anerkennung einer Gilde erneut.

Gildenauflösung, Rücksetzung auf normale Gilde oder auf Vereinigung

  1. Von Zeit zu Zeit finden Gildensichtungen statt. Dies bedeutet, dass die Mitgliederzahl und Aktivität entsprechend geprüft wird. Erreicht die Gilde nicht mehr die Mindestanforderungen, so wird sie vom Staff aufgelöst.
    Eine eventuelle Auflösung findet nicht sofort statt, sondern erst nach Ankündigung der Sichtung mit anschließender Zählung der Mitglieder. In dieser Zeit kann sich die Gilde selbstverständlich um neue Mitglieder bemühen, um wieder in den Bereich der Mindestanforderung zu gelangen. Aber auch hier gilt: pro Account wird nur ein Char gezählt.
    Eine Gilde kann auch wieder auf normale Gilde oder Vereinigung zurückgestuft werden, so sie nicht die Mindestanforderungen einer Hohen Gilde erfüllt, aber die Mindest- anforderungen einer normalen Gilde, bzw, Vereinigung. Unterschreitet eine anerkannte Gilde auch die Mindestanforderungen einer Vereinigung, so kann sie auch ohne vorherige Runterstufung, nach Ablauf der Zählung, aufgelöst werden.
  2. Sollte eine Gilde aufgelöst werden, dann steht jedem Mitglied, welches zum Zeitpunkt der Ankündigung noch am Gildenstein eingetragen ist, am Tage der Löschung ein gleichteiliger Anteil an der Entschädigung (im Werte von 30% des gelöschten Gildengeländes) zu, maximal aber 100.000 Goldstücke pro Mitglied. Als Beispiele:
    • Die Entschädigung beliefe sich auf eine Gesamtsumme von 1.000.000 Goldstücken und als zuletzt am Gildenstein eingetragene Gildenmitglieder waren derer vier, dann bekommt jedes der vier Mitglieder 100.000 Goldstücke.
    • Bei einer Entschädigungssumme von 400.000 Goldstücken und vier verbleibenden Mitgliedern am Gildenstein bekommt jeder ebenfalls 100.000 Goldstücke.
    • Bei einer zuletzt am Gildenstein eingetragenen Mitgliederzahl von drei und einer Gesamtentschädigung von 40.000 Goldstücken bekommt jedes Mitglied vom Gildenstein 40.000 Goldstücke / 3 Mitglieder = 13.333 Goldstücke.
    Es werden in diese Berechnung nur Gebäude, Grundstück und unbewegliche Einrichtung einbezogen, nicht aber bewegliche Teile, für deren Verteilung sind die verbleibenden Mitglieder selbst verantwortlich.
    Diese Auszahlung trifft natürlich nicht zu, wenn die Gilde grob gegen Regeln verstoßen hat und die Mehrzahl der Mitglieder aus diesen Gründen gekickt wurde, mit anschließender Zwangslöschung des Gildengeländes samt Gildenstein. In diesem Fall bekommen auch die noch verbleibenden Mitglieder, welche nicht gekickt wurden, keine Auszahlung und auch nichts, was sich auf dem Gildengrundstück aus deren Besitz befindet.
  3. Vereinigungen haben keinerlei Anspruch auf Entschädigung.

Gildenrüstungen, Waffen und Items

  1. Hohe Gilden erhalten am Gildenstein Zugriff auf eine Gildenwerkstatt, in der sie Rüstungen und Waffen in bis zu zwei festgelegte Gildenfarben konvertieren und ihnen einen Namenszusatz oder -vorsatz geben können, der die Gildenzugehörigkeit erkennen läßt. Die Färbung kostet 500 Goldstücke pro Rüstungsteil oder Waffe. Für die Färbung einfacher Stoffgegenstände erhalten die Gilden je einen Farbtopf in der entsprechenden Farbe.
  2. Weiterhin erhalten Hohe Gilden über die Gildenwerkstatt Zugriff auf bis zu 5 spezielle Gilden-Items, die für jeweils 500 Goldstücke erworben werden können. Dies sind Gegenstände die sich nicht für die Färbe-Funktion eignen weil sie keine Rüstung oder Waffe sind, oder weil sie spezielle Namen tragen. Außer einem geänderten Namen und einer anderen Farbe muß es sich um normale Gegenstände handeln, die frei zu erwerben sind.
  3. Für die Einrichtung der Gildenwerkstatt sendet man eine Mail mit der Bestätigung der Anerkennung, sowie den bis zu zwei gewünschten Gildenfarben (nicht zulässig sind u.a. 480, 481, 01, 76b, sowie sämtliche Rassenfarben und Farben der höherwertigen Metalle), den dazugehörigen Prä-/Suffixen (wobei auch hier z.B. Metallnamen nicht möglich sind und angegeben werden sollte, ob der Zusatz vor- oder nachgestellt wird), und den bis zu 5 gewünschten Gildenitems an die Seer.
  4. Gegen Gebühr werden ab sofort am Gildenstein gefärbte und umbenannte Rüstungen sowie Waffen zurück in den Urzustand (Standartname und -Farbe) gefärbt. Jegliche Fremdrassen Rüstungen/Waffen sind hiervon ausgeschlossen. Um ein/mehrere Gegenstände zurück zu versetzen ist eine Email mit einer kurzen Begründung sowie einer Auflistung der betroffenen Items an den Staff notwendig.

      Die Kosten für eine Rückfärbung sind wie folgt gestaffelt:
    • Alle von Spieler herstellbaren Items: 20.000 Gold
    • Alle Lootitems (z.B. Titan, Platin, Balron, etc.): 50.000 Gold
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