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Regeln zum Hausbau

Preislisten und genauere Hinweise zum Kauf oder Bau von Häusern findet ihr im Abschnitt Anleitungen.
Dort befinden sich auch Preislisten mit Richtpreisen.
Genauere Erklärungen zum Hauszonen-System findet ihr ebenfalls unter dem Abschnitt 'Anleitungen'.
Diese Seite befasst sich mit den allgemeinen Regeln zum Hausbau.

Da nicht für alle möglichen Fälle genaue Regeln aufgeführt werden können, obliegt es dem bearbeitenden Bau-GM selbst, ob er ein bestimmtes Vorhaben genehmigt. Die Regeln hier decken allgemeine Fälle gut ab, in besonderen Fällen entscheidet der Bau-GM!

Gebäude

  • Selbstgebaute Häuser, die importiert werden sollen (s. auch Importhinweise), sollten nicht mehr als 1000 Quadratschritt Grundfläche einnehmen (vergleichbar einem Castle) oder mehr als drei Stockwerke (+ Erdgeschoß) haben, wobei begehbare Dächer als eigenes Stockwerk zählen. Zusätzlich gelten die folgenden Richtlinien.
  • Der Platz an den importiert werden soll, muss vorher mit einem Bau GM besprochen und von ihm bewilligt worden sein. Ohne dies wird keinerlei Import vorgenommen.
  • Die Kosten werden anhand der Größe und Wohnfläche vergleichbarer Gebäude berechnet.
  • Importe sind folgenden Grenzen unterworfen:
    • Ein Haus für eine Einzelperson oder nicht in einer Gilde zusammengeschlossene Personen darf nicht mehr als 300 Quadratschritt Grundfläche sowie maximal Erdgeschoß, oberes Stockwerk und begehbares Dach umfassen.
    • Ehepaare unterliegen derselben Beschränkung, allerdings vergrößert sich hier die zulässige Grundfläche auf 450 Quadratschritt.
    • Von der Stockwerksbegrenzung teilweise ausgenommen sind Bauwerke mit einer Grundfläche von maximal 8*8 Schritt. Diese (zB der Turm eines Magiers) können auch höher gebaut werden, wobei sich die Bauhöhe dennoch im normalen Rahmen bewegen sollte.
    • Es werden keine Gebäude importiert, die von Bauart oder Ausmaßen her die durch Deeds für den / die jeweiligen Charakter(e) zulässigen Gebäude überschreiten. Also kein 'Large Tower'-artiges Gebäude für einen Einzelcharakter, etc.
    • Wir behalten uns eine Ablehnung bei zu hohen Itemzahlen im Sinne der Serverperformance vor.
  • Nicht anerkannte Gilden können maximal einen Tower erwerben
  • Anerkannte Gilden können auch Keep oder Castle errichten
  • Bei Verkauf oder anderweitiger Übergabe eines Bauwerks an einen anderen Charakter müssen die Bau-GMs davon benachrichtigt werden.
  • Bei dem Bau eines Hauses ist darauf zu achten dass es sich an die Vorgaben der aktuellen Bau-Zonenkarte hält.
    Hierbei gilt dass in den grün gekennzeichneten Gebieten lediglich naturnahe Bauten wie z.B. Baumhäuser oder sehr kleine Lauben gestattet sind.
    In den blau gekennzeichneten Gebieten ist es nur für die jeweilige Rasse möglich ein Haus zu erwerben welches sich Design-Technisch an das Umfeld und die Geflogenheiten der jeweiligen Rasse halten sollte. So ist z.B. ein Marmor-Prunk-Palast für einen Goblin sehr unwahrscheinlich und wird nicht genehmigt werden.
    Bei Unklarheiten ist ein BauGM zu konsultieren.
  • Gegenstände, die hergestellt oder von einem Vendor erworben werden können, dürfen nicht importiert werden und können nicht bei einem BauGM gekauft werden.

Reservierungen

  • ... werden nur von Bau-GMs oder nach Absprache mit diesen durchgeführt.
  • ... werden anhand der allgemein gültigen Bau-Zonenkarte auf Gültigkeit geprüft.
  • ... werden nur für Importe gemacht, nicht für normale Deedhäuser
  • ... werden nur in der Größe gemacht, die dem Spieler zum momentanen Zeitpunkt zusteht. Das bedeutet zB, wenn eine Gilde noch nicht durch die Seer genehmigt wurde, kann diese auch kein 1000qs-Gelände reservieren.
  • ... sind 2 Wochen gültig und verfallen danach automatisch. Der Zeitraum gilt vom Tag der Reservierung an bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Importfile an die Bau-GMs geht.
  • ... können kurz vor Ablauf maximal 3 mal um weitere 2 Wochen verlängert werden.
  • ... sind keine Baugenehmigungen. Sie sichern nur den Platz vor anderen Spielern aber nicht vor eventuell dazukommenden Regeln oder vor einer Meinungsänderung des Staffs.

Kellerbauten

  • Anerkannte Gilden dürfen Kellerbauten mit einer Grundfläche von bis zu 250 Quadratschritt erwerben.
  • Nicht anerkannte Gilden dürfen Kellerbauten mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratschritt erwerben.
  • Privatgrundstücke erhalten keine Kellerbauten.
  • Der Kellerbau darf sich nur unter dem Gildegelände befinden und zählt zum Gildegelände hinzu.
  • Für einen Kellerbau wird ein Aufpreis von 10.000 Gold berechnet.

Wasserbauten

  • Wasserbauten dürfen auch von Privatpersonen erworben werden.
  • Gebäude müssen mindestens zu 70% auf Land errichtet werden.
  • Für Gebäude wird ein Aufpreis von 10.000 Gold berechnet.
  • Auch Stege zählen zum Gelände hinzu.
  • Stege dürfen bis zu einer maximalen Entfernung von 10 Schritt zum Ufer gebaut werden.
  • Gebäude/Stege müssen in die Landschaft passen und dürfen keine Häfen oder Wasserwege blockieren (also keine Brücken oder ähnliche Konstruktionen).
  • Auf Stegen wird kein Gebäude errichtet.

Grundstücksinstandhaltung und -verfall allgemein

  • Jedes Grundstück hat einen Erhaltungszustand, der bei 100% beginnt und pro Tag um ein Prozent fällt. Unter Aufwand von Baumaterialien und Gold kann der Verfall verlangsamt bzw. das Haus/Grundstück wieder auf bis zu 100% instand gesetzt werden.
  • Die Instandsetzung kostet pro Tag 1/400 des Hauszonenwertes in Goldstücken. Der Hauszonenwert setzt sich zusammen aus den Werten der eigentlichen Bausubstanz, also der Wände, Böden, Dächer, Wege, Stege, Zäune, Treppen und Türen, plus dem Wert gebäudeähnlicher Strukturen wie Brunnen, Springbrunnen, Pentagrammen und großen Statuen, plus dem Wert von Naturobjekten wie Bäumen, Pflanzen, Hecken, Seen, Felsen und Pilzkreisen, plus dem Wert von Spawns und NPCs.
    Einrichtung jeglicher Art wie z.B. Möbel, Teppiche etc., ob herstellbar oder nicht, sowie der Landpreis eine Grundstückes, werden hingegen nicht zum Wert der Hauszone gerechnet.
  • Fällt der Erhaltungszustand eines Hauses/Grundstückes auf 0%, so wird dieses ohne weitere Rücksprache mit sämtlichem Inhalt vom Staff entfernt. Die Besitzer haben also dafür zu sorgen, dass ihre Hauszonen/Gildenzonen instand gehalten werden und nicht verfallen.
  • Wenn ein Bau wegen Verfall gelöscht wird, dann wird der gesamte Bau mit dem gesamten Inhalt von uns gespeichert. Es gibt dann die Möglichkeit, diesen Bau mit dem gesamten Inhalt wieder zu erhalten, allerdings muss man dann die gesamte Summe des Werts nochmals bezahlen, genau wie beim ersten Import. Dafür erhält man aber auch den gesamten Inhalt des Hauses, also die Einrichtung und alle Behälter mit den Sachen darin zurück, und alles steht genau wie vor dem Löschen. Dazu müssen aber 2 Voraussetzungen erfüllt sein:
    • Der Charakter muss das Gold für den Neubau nochmals aufbringen, genau wie bei der ersten Errichtung des Hauses.
    • Der Bauplatz muss noch frei sein.
  • Der Bauplatz wird auf jeden Fall ein Monat nach dem Zeitpunkt der Löschung reserviert. In dieser Zeit muss man nur das Gold aufbringen um sein gelöschtes Haus wieder zu erhalten.
  • Das gelöschte Haus samt Inhalt wird insgesamt 3 Monate aufgehoben, jedoch wird der Bauplatz nur ein Monat reserviert! Danach kann es gut sein, dass ein begehrter Bauplatz nicht mehr frei ist, dann ist der Import des alten Hauses nicht mehr möglich! Sollte der Platz jedoch noch frei sein, kann man bis zu 3 Monate nach dem Löschen sein Haus samt Inhalt zurück bekommen, wenn man das Gold dafür aufbringt.
  • Zusammenfassend gesagt: Ein Monat nach der Löschung kann man mit genug Gold sein Haus samt Inhalt auf jeden Fall wieder haben, bis zu 3 Monate nach der Löschung wird es aufgehoben und kann neu errichtet werden, wenn genug Gold vorhanden und der Bauplatz noch frei ist.

Verfall von Privatbesitz

  • Bei Charakterlöschung, Verlassen des Servers, Accountlöschung oder Accountblock verfallen jegliche beweglichen sowie festen Güter und auch Tiere, die sich im privaten Besitz des Charakters, bzw der Charaktere des Accounts, befanden.
  • Es besteht keinerlei Anrecht auf Übertragbarkeit.
  • Als Privatbesitz gilt hierbei alles, was nur dem Charakter selbst oder aber Familienmitgliedern, die ebenfalls nicht mehr auf Old World anzutreffen sind, zugänglich war. Dies bezieht sich auch auf Gebäude.
  • Existieren noch Familienmitglieder auf Old World, hat der Charakter selber dafür zu sorgen, dass diese gegebenenfalls Zugang zu den Gütern finden, ehe er selber die Alte Welt verlässt (dies selbstverständlich nur auf regelkonformem Wege), ansonsten führt nichts an einer Löschung vorbei.
  • Offensichtliche Privathäuser auf Gildengelände (private Nutzung, wie beschrieben eingeschränkter Zugang) unterliegen denselben Prinzipien, unabhängig von ihrem Standort.
  • Anderen Charakteren wird unter keinen Umständen durch den Staff Zugang zum Bankfach o.ä. eines nicht mehr aktiven Charakters gewährt. Auch Schulden, verliehener Besitz, u.a. sind kein Grund für eine Ausnahme.
  • Bei Abriss eines Hauses und zeitgleichen Neubau an selbiger Stelle wird dem Besitzer ein Erlass in der Höhe von 33% (ein Drittel) des Wertes des alten Hauses gewährt. RP Technisch ist dieser Erlass durch die teilweise Wiederverwendung von Baumaterialien begründet.
    Eine Auszahlung der Summe in Gold ist nicht möglich.

Verfall von Gildenbesitz

  • Gildengrundstücke, bzw darauf befindliche Bauten werden bei Entzug der Gildengenehmigung, Aberkennung (und damit einhergehender Reduktion der zulässigen Geländegröße) oder Auflösung der Gilde (sei es spieler- oder staffseitig) nicht in Privatbesitz umgewandelt, sondern rückstandslos gelöscht.
  • Dies gilt selbst, wenn die Bauten ursprünglich Privatbauten waren, die der Gilde schließlich zur Verfügung gestellt (und als Gildengebäude geführt) wurden. Eine solche Übereignung ist irreversibel.
  • In den Häusern befindliche, bewegliche Güter vor der Löschung zu verteilen liegt in den Händen der Spieler.
  • Bei der Auflösung einer Gilde wird der Wert von 1/3 des Gildengeländes an alle zum Zeitpunkt der Auflösungs-Bekanntgabe im Gildenstein verzeichneten aktiven Mitgliedern zu gleichen teilen aufgeteilt. Hat ein Spieler mehrere Charaktere seines Accounts in der betroffenen Gilde so wird das Gold auf diese Charaktere zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Maximale Summe pro Account beläuft sich auf 100.000 Goldstücke. Nach Auflösung der Gilde wird das Gelände komplett gelöscht, ein Anrecht auf weitere Nutzung besteht nicht mehr.

Grundstücke

Dies sind umzäunte Gelände oder an Häuser angrenzende Gelände auf denen sich Gärten, Ressourcen und ähnliches befinden. Jeder Charakter darf nur ein Grundstück besitzen.

  • Es werden keine Grundstücke verkauft auf/an denen irgendwelche Kreaturen spawnen, oder die den Zugang zu irgendwelchen Örtlichkeiten versperren oder behindern.
  • Bedingung für den Kauf eines Grundstücks ist, daß dort mindestens ein Small House des Eigentümers steht. Ausgenommen sind naturnahe Charaktere wie z.B. Waldelfen, Goblins, Schamanen, Murannagh-Priester, Druiden, etc.
  • Grundstücke von Gildenmitgliedern müssen eindeutig privaten Zweck haben. Eine Nutzung durch Gildenmitglieder und somit Umgehung der Aussenpostenregel ist unzulässig.
  • Einzelpersonen können bis zu 300, Ehepaare bis zu 450 Quadratschritt Gelände erwerben.
  • Zusammenschlüsse von Personen (d.h. mehrere Charaktere leben in einem Haus) erhalten ebenfalls nur 300 Quadratschritt an Grund. Einzige Ausnahme bilden Ehepaare, wie oben erwähnt.
  • Hauszonen in Grundstücken werden grundsätzlich nur so gesetzt, dass diese nicht ineinander laufen. Sollte sich also eine Gemeinschaft von mehreren Charakteren bilden, die dicht beieinander bauen, so werden die zu setzenden Hauszonen getrennt von einander eingerichtet.
  • Die Größenangaben beziehen sich auf die Geländefläche insgesamt, gleich ob abschließbar oder frei zugänglich.

Kosten: 50 Goldstücke pro Quadratschritt

Gildengrundstücke

  • Nicht anerkannte Gilden haben Anrecht auf 1000 Quadratschritt Gelände.
  • Anerkannte Gilden haben Anrecht auf 3000 Quadratschritt Gelände.
  • Beide Grundflächen gelten nur bei zusammenhängenden Gebieten, es ist also nicht möglich, an einem Platz ein großes Gebäude und an einem anderen ein anderes zu errichten. Auch "Außenposten" sind nicht zulässig.
  • Privatgrundstücke auf einem Gildengelände erhalten nicht mehr als 100 Quadratschritt Gelände.
  • Die Größenangaben beziehen sich auf die Geländefläche insgesamt, gleich ob abschließbar oder frei zugänglich.

Natürliche Ressourcen

Dies sind Bodenerze, abzuerntende Pflanzen, Bäume, Spawnpunkte für Obst, Gemüse und weitere Dinge.

  • Jede einzelne Pflanze, jeder Obstbaum, jeder Quadratschritt Minengelände gilt als eine Ressource.
  • Erze und ähnliche geologisch bedingt verteilte Ressourcen werden nicht nachträglich an einem Ort plaziert, da man sie im Gegensatz zu Pflanzen nicht anbauen kann.
  • Einzelpersonen können bis zu 10, nicht anerkannte bis zu 30, anerkannte Gilden bis zu 60 solcher Ressourcen auf ihrem abschließbaren Gelände plazieren.
  • Generell behalten die GM's sich das Recht vor, die Plazierung einer Ressource an einer bestimmten Stelle abzulehnen, falls dies einen unerwünschten Effekt auf das Spiel hätte.

Funktionelle Gegenstände

  • Die meisten funktionellen Gegenstände, wie zum Beispiel Trainingspuppen, Kochstellen, Tischlerbänke, Webstühle usw. können von Charakteren selbst hergestellt (oder gekauft) und auf ihrem Grundstück aufgestellt werden.
  • Funktionelle Gegenstände, die nicht von Charakteren herstellbar sind (beispielsweise Pentagramme/Pilzkreise, Hebel, Fallen etc.) können vom Staff erworben werden, generell behalten die GM's sich aber das Recht vor, die Plazierung eines Gegenstandes an einer bestimmten Stelle abzulehnen, falls dies einen unerwünschten Effekt auf das Spiel hätte.
  • Die Preise können der Preisliste entnommen werden.
  • Schmiedeessen dürfen/können nur in einem Mindestabstand von ca. drei Bildschirmbreiten zu einer Mine plaziert werden.
  • Teleporter sind, wie auch Kanonen, nicht zulässig.

NPC's

NPC's werden fest an einem Punkt plaziert und sind entweder reine Zierde oder erfüllen eine bestimmte Funktion.

  • Es werden keine Vendoren plaziert, die direkt in der Umgebung (z.b. auf dem Gildengelände) produzierte Waren aufkaufen können (beispielsweise kein Schmied direkt neben einer Mine).
  • Vendoren verkaufen keine Spieler-gefertigten oder modifizierten Gegenstände.
  • Vendoren der 25.000 Gold-Kategorie werden nicht auf abschließbarem Gelände plaziert.
  • Einzelpersonen und sonstige Organisationen erhalten höchstens einen NPC bis maximal zur 5000 Gold NPC Kategorie. (z.B. ein Stallmeister)
  • Nicht anerkannte Gilden erhalten maximal sieben NPCs; Diese NPCs dürfen die Summe von 25.000 Goldstücken nicht überschreiten, darunter kann maximal ein funktionaler NPC der 10.000 Gold Kategorie (z.B. Barkeeper) sowie ein funktionaler NPC der 5.000 Gold Kategorie (z.B. Stallmeister) gesetzt werden.
  • Anerkannte Gilden erhalten im gesamten maximal 18 NPCs welche den Gesamtwert von 75.000 Gold nicht übersteigen dürfen. Darunter fallen maximal drei funktionale NPCs wovon nur einer der 25.000 Gold Klasse (z.B. Kräutervendor) angehören darf und maximal zwei der 10.000 Gold Kategorie (z.B. Barkeeper).
  • Generell behalten die GM's sich das Recht vor, die Plazierung eines NPC an einer bestimmten Stelle abzulehnen, falls dies einen unerwünschten Effekt auf das Spiel hätte, insbesondere bei den teuren NPC's.
  • NPC erfüllen zwar im allgemeinen ihren Auftrag (wenn sie einen haben) gewissenhaft, sind jedoch keine Sklaven deren Verhalten ausschliesslich durch den Besitzer vorgegeben wird, sondern eigenständige Wesen. D.h. dass NPC auch vom Staff gesteuert werden können, und Dinge tun können die nicht in der Absicht ihres Besitzers liegen.

Kosten:
Keine Funktion, nur Zierde (z.B. Wache auf Turm, Gast in Taverne): 2.000 Gold
Geringe Funktion (z.b. Stable-NPC, der aber keine Tiere verkauft): 5.000 Gold
Normale Durchschnittsvendoren, Trainer fuer 2-4 Skills auf 50: 10.000 Gold
Wichtige Vendoren (Reagenzien, Waffen, Rüstungen..): 25.000 Gold

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