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Mietregeln
- Aufgrund der durchgehend automatischen, auf "Selbstbedienung" ausgelegten Funktionsweise der Mietzonen, wird der Staff bei der Einrichtung einer Mietzone keine besondere Hilfe leisten können, im Gegensatz zu den Hauszonen. So können von uns im Normalfall keine Dekorationsgegenstände angebracht oder gefärbt/umbenannt werden, und auch keine NPCs gesetzt werden, da die Mietzone nach Ende der Mietperiode in diesem Fall nicht mehr in den vorherigen Grundzustand versetzt würde. Der Mieter muss also weitestgehend mit denen in der Mietzonenadministration verfügbaren Mitteln auskommen.
- Beim Mieten sollte auf jeden Fall auf die RP-Logik geachtet werden. Ungewöhnliche Mietvorgänge (z.B. ein Bewohner des Bundes der freien Lande will etwas im Herzogtum mieten, oder umgekehrt) sollten nur aus besonderen RP-Gründen und nach Rücksprache mit dem Staff über die Möglichkeit eines solchen Vorhabens erfolgen. Der Staff behält sich vor, eine Anmietung wieder aufzuheben oder in schwereren Fällen auch andere Strafmaßnahmen zu ergreifen, wenn es aus unserer Sicht weniger um RP-Logik sondern mehr um das Maximieren von Vorteilen geht. Das gilt auch für eine unangemessene Nutzung des Mietobjektes, z.B. wenn ein Marktstand als bloßes Lager missbraucht wird, und anderen Spielern in dieser Zeit nicht zur Verfügung steht.
- Insbesondere ist es verboten, ein (möglicherweise günstig gelegenes) Mietobjekt "wegzureservieren", um anschließend für die Übertragung/Kündigung dieser Mietzeit von anderen Charakteren Gegenleistungen zu empfangen, oder mit der Absicht auf anderem Wege lediglich die Nutzung durch komplett andere Mieter zu ermöglichen. Das Reservieren von Mietzeit ist ausschließlich zum Eigenbedarf zulässig.
- Eine Beschreibung der Mietzonen findet sich hier: Mietzonensystem
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