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Ge- und Missbrauch von Geistcharakteren

Ein weiterer Fall von unpassendem Verhalten, bzw OOC-Nutzung von Charakteren ist der leider recht weit verbreitete Gebrauch von Geistcharakteren anzusehen. Bekanntermaßen kann man mit diesen Chars durch verschlossen Türen gehen und somit an Orte gelangen, die man sonst nie sehen würde.

Was aber noch wichtiger ist, ist, sie sind unsichtbar, so lange sie sich nicht im Warmode befinden. Nun werden diese beiden Dinge leider auch dafür ausgenutzt, um an Informationen zu kommen, die dem Charakter und/oder Spieler an sich nicht zugänglich sind - da werden sich Häuser von innen angeschaut, unsichtbar wichtigen Veranstaltungen oder gar Geheimtreffen beigewohnt, Feinde belauscht und verfolgt, oder einfach "nur" Paare bei ihren erotischen Aktivitäten beobachtet.

Bedenkt man, dass der Enginetod, der zum Geisterdasein führt, im Normalfall nicht als Tod sondern Ohnmacht angesehen, und ein etwaiger Geiststatus zudem nur alle Jubeljahre mal auch wirklich als solcher ausgespielt wird, dürfte bereits klar werden, warum dieser Gebrauch des Geistermodus völlig tabu sein sollte, zumal dem nicht selten nicht einmal ein Enginetod im Rahmen des Rollenspiels vorausgeht, sondern ein schlichtes Eintippen von .suicide (manchmal sogar noch mit einem extra zu diesem Zweck kreierten Charakter), um an das gewünschte Ziel zu kommen.

Hinzu kommt die vollständige OOC-Motivation dieser Handlungen - hier hat der Spieler ein Ziel, nicht der Charakter.

Die einzige rollenspielerische Berechtigung, den Geistermodus längerfristig zu nutzen, ist ein vorangegangener RP-Tod und ein entsprechendes Ausspielen auch als Geist.

Dies ist aber zuvor immer mit der Spielleitung abzuklären!

Die einzige OOC-Berechtigung die - möglichst kurze - Zeit zwischen dem Enginetod und der Wiederbelebung, deren Quelle auf direktem Wege aufgesucht werden sollte. Und natürlich ist es auch in Ordnung, nach einem Enginetod noch ein wenig als Geist die Situation des nun niedergeschlagenen Charakters zu beschreiben.

Was hingegen nicht geduldet wird ist die Nutzung zum Beschaffen von Informationen jeglicher Art (dazu gehört auch das "nur mal ansehen" Wollen ansonsten unzugänglicher Plätze wie z.B. der Rassenstädte), Beiwohnen von Massenveranstaltungen, die man mit dem eigenen Charakter aus RP-Gründen nicht besuchen könnte (bei 5 möglichen Charakteren pro Account dürfte mindestens einer zu Massenveranstaltungen kompatibel sein, bzw. ein solcher als Eventchar erstellt werden können), oder zur Beobachtung anderer Chars bei Intimitäten (hier erübrigt sich wohl jeder weitere Kommentar).

Ebenfalls unbedingt unterbleiben sollte die Nutzung von Geistcharakteren als "GM-Modus-Ersatz", d.h. zum unsichtbaren Emoten von Umgebung und Handlungen, wie es ein Seer tut. Dies ist der Spielleitung vorbehalten, schon alleine wegen der "Macht", die solche Äußerungen haben (da staffseitige Beschreibungen ja bindend sind).

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