Die Stadt Minoc
Minoc ist die nördlichste Stadt im Herzogtum Stolzenforst. Es ist eine vom Bergbau und anderem Handwerk geprägte Stadt. Neben dem Stadtkern haben sich viele verschiedene Handwerker, Schreiner und vor allem Schmiede und Bergarbeiter niederlassen und ihre Geschäfte eröffnet. Aufgrund seiner nahegelegenen Mine und der fast ausschließlich aus Handwerkern und Arbeitern bestehenden Bevölkerung, sowie seiner relativ schmucklosen Architektur stellt Minoc den vollkommenen Gegensatz zu Vesper dar. Minoc hat vier Zugänge. Zwei Tore sind es im Süden, von wo aus die Straße gen Vesper und Cove durch den Silberwald führt. Eines im Norden der Stadt hin zur Ebene von Asusa und dem Schloss Stolzenforst. Und ein letzter offener, aber gut bewachter Brückengang führt über den Minoc-Fluss zur Mine und weiter zum Flüsterwald.
I. Alle Wachen und Soldaten des Landes, ob in den Städten oder außerhalb werden zu einer großen und starken Armee zusammengelegt und werden dem direkten Befehl der Ritter unterstellt. Wehrübungen, Ausbildung und Manöver werden direkt von den Rittern organisiert und geleitet. Dazu erhalten diese eine gemeinsame und gleiche Rüstung, welche sie als herzoglicher Gardist erkennen lässt und zwar in den Farben des Herzogtums. Die Bürgermeister des Landes haben damit keine Befehlsgewalt mehr über diese Wachen und müssen sich im Falle einer gewünschten Veränderung an die Ritterschaft wenden. Jedoch kann der Bürgermeister eine eigene, aus Bürgern bestehende, Bürgerwehr aufstellen. Da diese nicht vom Hofe bezahlt werden, sondern direkt aus der Stadtkasse, kann der Bürger- meister diese hier einsetzen wo er möchte und wie er es für richtig erachtet. Im Falle eines Krieges können die Wachen komplett abgezogen werden. Somit wäre ein jeder Bürgermeister gut daran getan, sich eine solche Bürgerwehr aufzustellen. II. Die Grafschaften behalten ihre Benennung wie bekannt. Jedoch werden die Grafschaften nicht mehr durch die bisherigen Grafen regiert. Diese wurden, von der Königin selbst, ihrer Aufgabe entbunden und werden am Hofe zu Britain verbleiben. Wendet euch also nicht mehr an diese, sondern direkt an den Niederadel der jeweiligen Grafschaft. III. Mit sofortiger Wirkung werden die alten Adelsformen im Lande wieder eingeführt. Das bedeutet wie folgt: Aus dem Knappen geht der Ritter hervor. Aus dem Ritter geht der Eidesritter hervor. Aus diesem wiederum der Triat. Und aus dem Triaten der Marschall. Somit sind die Rangordnungen klar definiert, was aber nicht bedeutet, dass ein ranghöherer Ritter dem anderen Befehle erteilen mag oder kann. Im Kriegsfalle hat der Ranghöchste und Dienstälteste das Sagen über die gesamten Truppen und teilt die andere Ritterschaft entsprechend ihren Aufgaben ein. Der Junker des Landes bleibt Junker nach wie vor, ist aber dem Ritter nicht mehr gleichzustellen. Ein Junker kümmert sich um die Politik des Landes, nicht aber um die Bewegung und Ausbildung von Truppen oder befehligt gar die Armee. Er ist in erster Linie Ansprechpartner der Bürgermeister und der Bürger. Er entscheidet im Lande über Recht und Ordnung und hält Gericht, wenn nötig anhand des Codex Juris. Er ist für diplomatische Gegebenheiten zuständig und verständigt sich mit anderen Ländern dieser Welt im Auftrage des Herzogtums Stolzenforst. Im Kriegsfall untersteht der Junker den Weisungen der Ritterschaft. Der Magus Signo Ducis und der Secundus sind abgeschafft. Es wird nur noch den Hofmagier geben, welcher dem Junker in der Rangordnung gleichzustellen ist. Im Kriegsfalle untersteht er der Ritterschaft und hat diesen Folge zu leisten. Er hat in magischen Dingen eine beratende Funktion und hält den Kontakt zum Magierkonzil des Landes. Grundsätzlich aber gilt, dass jeder Adlige im Lande dem anderen mit Respekt, Acht und Ehre begegnen soll. Eine Missachtung wird hart aber gerecht bestraft. Jeder Adlige und auch Knappe und Page muss ab sofort in den Farben des Landes zu erkennen sein, so er nicht außer Dienst, im Auftrage unterwegs, im Winteradel oder verstorben ist. IV. Wer mit einem Adligen des Landes verheiratet ist, sei in Ehre und Acht im gleichen Maße zu behandeln, wie der Adlige selbst. Der Gatte oder die Gattin dürfen sich somit auch Sire oder Mylady betiteln. Im Falle des Ablebens des Adligen verfällt diese Acht und Ehre nicht. Eine Missachtung dieses Umstandes, durch wen auch immer, wird streng bestraft. Im Falle der Auflösung dieses Eheverhältnisses, vor Ayanyeh und dem Gericht, entfällt diese Acht und Ehre jedoch und der Gatte, die Gattin werden wieder dem niederen Volke zugeordnet. | |||||||||
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