EILORDER !
PESTBEDROHUNG !
SOFORTIGE SCHLIESSUNG DER GRENZEN UND HÄFEN !
Das Militär ist angehalten bis auf weiteres jeglichen Grenzübertritt zu verhindern.
Ausgenommen davon sind die königliche Familie sowie die herzögliche Familie.
Das Militär ist angehalten sämtliche Fährverbindungen bis auf weiteres einzustellen.
In den Häfen ist bis auf Widerruf das Anlegen aller Schiffe zu unterbinden. Ausgenommen davon
sind einlaufende Schiffe der stolzenforster Marine, deren Besatzung sofort unter Quarantäne zu stellen ist.
In Treue, Mut und Ehr
für Majestät, Reich und Stolzenforst

Marschall Alvan Solux
in Vertretung des Herzogs Lodrin von Giesenhorn