Old World - Auktion


Regeln der Old World - Auktion

  • Wird eine Auktion (zum Beispiel wegen Verlust oder vorzeitigem Verkauf des Gegenstandes) vom Anbieter vorzeitig abgebrochen, oder der Gegenstand nach Auktionsende nicht zum vereinbarten Preis übergeben, so ist diese Person von der Händlergilde für die Dauer eines Mondes von der Teilnahme an Geschäften ausgeschlossen.

  • Bei vorzeitigem Abbruch oder Nichtverkauf nach Ende der Auktion steht dem letzten Bieter eine Entschädigung in Höhe eines Viertels seines letzten Gebotes zu, mindestens jedoch 1000 Goldstücke.

  • Ist der Anbieter nicht in der Lage, diese Entschädigung zu zahlen, so wird er auf dem Markt an den Pranger gestellt, für eine Zeitdauer die dem Wert des Gegenstandes angemessen ist. Seine Schuld gilt danach als abgegolten.

  • Kann der letzte Bieter nach Ende einer Auktion den gebotenen Preis nicht zahlen, so steht dem Anbieter eine Entschädigung in Höhe eines Viertels des letzten Gebotes zu, mindestens jedoch 1000 Goldstücke. Kaufrecht und -pflicht fallen an den Bieter mit dem nächstniedrigeren Gebot.

  • Ist der Bieter nicht in der Lage, diese Entschädigung zu zahlen, so wird er auf dem Markt an den Pranger gestellt, für eine Zeitdauer die dem Wert des Gegenstandes angemessen ist. Seine Schuld gilt danach als abgegolten.

  • Vom Verkauf ausgeschlossen sind Gegenstände die nur bestimmten Rassen oder Professionen zugänglich sind, die besonderen Gegenstände wie gefärbten Rüstungen und Waffen einer jeden Gilde, aussergewöhnliche Objekte die in Questen oder von nicht frei zugänglichen Vendoren erworben wurden, sowie jegliche Art von Hehlerware (von Mitspielern gestohlene Gegenstände).

  • Die Gilde nimmt sich ebenfalls das Recht, Auktionen abzubrechen oder Gebote für ungültig zu erklären, die als unseriös einzustufen sind, um ihren guten Ruf zu wahren.

Die Gilde der Händler


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Zuletzt geändert am 23.04.2005
Basiert auf EveryAuction 1.01