URTEIL
Hiermit ergeht folgendes Urteil gegen den Dieb und Halunken mit dem Namen
Brutus
Ihm wurden folgende Vergehen zur Last gelegt:
- §20, Absatz 3 Diebstahl
Wer sich gar mit groben Spießgesellen zur einer räuberischen Horde oder einem Banditenhaufen zusammenrottet, den solle man sogleich aufhängen und hängen lassen, bis dass die Krähen ihn gefressen haben.
Nach eingehender Prüfung durch das hohe Gericht wurde folgendes Urteil gesprochen und wird in den kommenden Tagen vollstreckt:
Der Angeklagte Brutus wurde in allen Anklagepunkten für schuldig befunden und somit zum Tode durch den Galgen verurteilt.
Danach hat er seine Schuld beglichen.
Das Urteil ist somit rechtskräftig im Namen Ayanyehs. Der Zeitpunkt der Hinrichtung wird noch öffentlich bekannt gegeben.
Hail dem Lande Stolzenforst und seiner Krone
Baron Adeodatus von Buchenhain
Hoher königlicher Richter zu Vesper1-mal bearbeitet. Zuletzt am 19.02.15 08:28.