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Änderungen am Gesetz, neuer Aushang

Wiebke Fehild
19. Mai 2021 09:57
*In einer kurzen Notiz wurden die geänderten Gesetze nochmals dazu gehangen.*


Ein neues Gesetz wurde erlassen!

§4 Gastrecht
c) Wer die Stadt Vesper betreten will, hat sein Gesicht unmaskiert zu zeigen. Personen die sich weigern ihr Gesicht frei zu zeigen, wird der Zutritt zur Stadt verwehrt.


Folgende Gesetze wurden entfernt:

§6 Sittlichkeit und Anstand
b) Ausgenommen ist der hohe Klerus (Hohepriester und Paladine) der Ayanyeh, des Agharam und der Yahane, diese sind respektvoll mit Ehrwürden anzusprechen.

§9 Die Straftaten
a) Wer gegen Sitte und Anstand verstößt, soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 2.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen.
c) So jemand dunkle Götter anbetet und ihnen huldigt, soll er, wenn er ihnen nicht abschwört, dem lichten Klerus ausgeliefert werden, sie sollen Recht über ihn sprechen.


Folgende Gesetze wurden geändert, dies sind ihre neuen Fassungen:

§6 Sittlichkeit und Anstand
a) Jedem wird ein Mindestmaß an Respekt entgegen gebracht, ob er nun Bürger oder Gast in der Stadt Vesper sein mag. Ebenso sind alle als Gleiche zu behandeln. Zuwiderhandlungen werden mit einem Strafgeld von 500 Goldstücken bestraft, welche an den Geschädigten zu zahlen sind.
b) Innerhalb der Stadtgrenzen wird unzüchtiges Verhalten nicht geduldet. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 1000 Goldstücken, an die Stadtkasse bestraft. {Ehemals Absatz c)}
c) Das erschaffen von Portalen mitten auf Wegen, öffentlichen Plätzen oder in öffentlichen Gebäuden, ist untersagt. Dies gilt auch für angemieteten öffentlichen Raum wie den Marktständen. Auf privatem Grund und Boden ist es den Eigentümern überlassen, wie sie mit diesen Dingen umgehen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Goldstücken, an die Stadtkasse bestraft. {Ehemals Absatz d)}


§9 Die Straftaten
a) Wer Eigentum anderer unerlaubt entwendet oder verwendet, begeht Diebstahl. Der Wert der Sache soll in Gold an den Geschädigten zurückgezahlt werden. Zusätzlich wird eine Strafe in Höhe von 5.000 Goldstücken an die Stadtkasse gezahlt werden. {Ehemals Absatz b)}
b) Wer das Eigentum anderer beschädigt oder gar zerstört, hat den Wert der Sache in Gold an den Geschädigten zu zahlen. Zusätzlich ist eine Strafe zu entrichten, wenn dies mutwillig geschah, in Höhe von 5.000 Goldstücken an die Stadtkasse. {Ehemals Absatz c)}
e) Wer andere bedroht oder zu erpressen versucht, soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 10.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen. {Ehemals Absatz g)}
f) Wer eine andere Person leicht verletzt, der muss die Behandlungskosten des Heilers tragen und soll je nach schwere der Tat eine Strafe bis zu 20.000 Goldstücke, an die Stadtkasse bezahlen. {Ehemals Absatz h)}



Bürgermeisterin der freien Stadt Vesper
Wiebke Fehild

ThemaAutorAngesehenDatum/Zeit

Das Gesetz zu Vesper

Wiebke Fehild22610. April 2021 00:05

Daran ist ein weiterer Zettel befestigt

Elisabeth Efflin9810. April 2021 00:12

Änderungen am Gesetz, neuer Aushang

Wiebke Fehild9019. Mai 2021 09:57



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