Zum Gruße, Serath der freien Länder des Bundlandes,
mit Neugier laß der Niederadel Stolzenforsts das neue Gesetzeswerk (Dekret) des Bundes der freien Lande.
Um die angespannte diplomatische Situation zwischen unseren Ländern nicht noch mehr zu strapazieren, möchten wir daher darauf hinweisen, dass Sklaverei in den Ländern der königlichen Krone Britains strengstens verboten sei.
Daraus ergibt sich für den Bund folgendes:
Entlaufende Sklaven in unseren Ländern gelten nach unseren Recht als frei!
Sollte es zu einer Verfolgung kommen, werden die Verfolger nach herrschenden Gesetz in unseren Landen belangt, nach §15 Über die Nötigung, Absatz (2).
Sklavenhänder und Sklavenjäger haben in unseren Landen nichts zu suchen, sollten jene die Grenze übertreten, werden sie nach geltenden Gesetz ebenfalls bestraft, sollten sie sich eines Vergehen schuldig machen.
mit freundlichen Grüßen
Dem Reich Stolzenforsts zu Treu und Ehr
gezeichnet
Aurelia Salomin
Junkerin Stolzenforsts