Constantin Stein 09. Februar 2021 22:52 |
Zitat
Kult des Mordûl*Auf schwarzem Pergament und mit roter Schrift verkünden neue Aushänge* Das Bistum Mordûls Da man dem Kult zuvor das Recht die Rast zu beschützen, grundlos, entrissen hatte, entsenden wir nun Wachen des Kultes in die Rast um für die Einhaltung unserer Gesetze und die Sicherheit der Bürger zu Sorgen. Allen besorgten Bürgern sei gewiss, das niemandem ein Leid zufügen wird, der sich recht benimmt.
Gesetze des Bistum Mordûl
Der Kult des Mordûl errichtet dieses Bistum, welches sich vom Grenzwald zu Stolzenforst im Südosten, bis zur Trollbrücke im Nordwesten und bis an die Sümpfe im Süden erstreckt, zu Ehren des Fürsten.
Folgende Gesetze gelten in den Grenzen dieses Bistums und jeder Verstoß gegen diese wird vom Kult geahndet. Der Kult kann jederzeit diese Gesetze anpassen und ändern wie es ihm beliebt.
I. Jedem sei es freigestellt das Bistum nach belieben zu betreten und zu verlassen, solange er sich an diese Gesetze hält.
II. Frevlern und Gesetzesbrechern kann und wird das betreten des Bistums untersagt werden. Personen, die zuwiderhandeln, werden zur nächstgelegenen Grenze des Bistums gebracht und dort zurechtgewiesen.
III. Jedwede Respektlosigkeit gegenüber des Fürsten des Hasses, sei es mündlich, schriftlich oder in anderer Form, ist verboten. Eine Zuwiderhandlung wird je nach Härte des Vergehens mit Pranger oder Auspeitschen bestraft.
IV. Das Predigen, Anbeten oder Verehren der Gottheiten des Lichten Pantheons, sei es mündlich, schriftlich oder in anderer Form, ist verboten. Eine Zuwiderhandlung wird je nach Härte des Vergehens mit Brandmarkung bestraft.
V. Das Predigen, Anbeten oder Verehren anderer Gottheiten, mit Ausnahme der Dunklen Götter, sei es in mündlicher, schriftlicher oder anderen Form, ist verboten. Auch ergeht eine Ausnahmegenehmigung an den Rhodariad Tempel westlich der Rast, an den Yaháne Tempel in der Rast und den Friedhof nördlich der Rast. Ansässigen Bürgern sei dort und nur dort das huldigen an Yaháne und Rhodariad genehmigt. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von 10.000 Goldtalern bestraft. Kann das Gold nicht umgehend bezahlt werden, kann eine Ersatzstrafe verhängt werden.
VI. Die Neutralität der Akademie des freien Kampfes soll weiterhin gewahrt werden. Doch jeder, der diesen Grund und Boden nutzt, um sich der Gesetzbarkeit des Bistums zu entziehen, soll ausgehändigt und der gerechten Strafe des Fürsten unterworfen werden.
VII. Die Neutralität des Konzils soll weiterhin gewahrt werden. Doch jeder, der diesen Grund und Boden nutzt, um sich der Gesetzbarkeit des Bistums zu entziehen, soll ausgehändigt und der gerechten Strafe des Fürsten unterworfen werden.
VIII. Allen Mitgliedern des Kultes sei Respekt entgegen zu bringen, da sie dem Alleinen sein Reich bereiten und den einzig wahren Glauben verbreiten. Genauso sei allen anderen Gläubigen und derer die Mordûl lobpreisen mit Respekt zu begegnen. Eine Zuwiderhandlung wird je nach Härte des Vergehens mit Pranger oder Auspeitschen bestraft.
IX. Mitgliedern des Kultes ist es zu jeder Zeit und an jedem Orte des Bistums erlaubt, Waffen zu tragen und zu führen. Bürger und Reisende dürfen nur außerhalb der Rastmauern und innerhalb der Arena der Rast, Waffen führen. Eine Zuwiderhandlung wird mit einer Geldstrafe von 60.000 Goldtalern bestraft. Kann das Gold nicht umgehend bezahlt werden, kann eine Ersatzstrafe verhängt werden.Mortem Luci und Gloria Mordûl,
Möge der Fürst euch auf den Wegen in der Finsternis leiten.
Thema | Autor | Angesehen | Datum/Zeit |
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