Geehrte Junkerin Salomin, Dienerin des Hohen Gerichts,
ich danke euch für die Zusage, die Beschuldigung zu prüfen.
Dennoch komme ich nicht umhin, festzustellen, dass ihr mir keine Aussicht auf Genugtuung macht.
Es steht mir nicht zu eine solch erhabene Person auf den Eindeutigen Gesetzestext des Codex Juris hinzuweisen,
worin es in § 13 Absatz 1 heißt:
"
Jedem, der einem
anderen irgend ein körperliches Leid antut, ohne ihn dabei schwer zu verletzen, der solle zur Entschuldigung angehalten werden, eine Strafe von bis zu 5.000 Münzen an die Gerichtsbarkeit entrichten und den Schaden angemessen bei seinem Opfer ausgleichen."
Ich stelle demzufolge fest, dass der Angriff auf meinen Leib, mithilfe eines Fausthiebs mit Sicherheit unter die Begrifflichkeit "irgend ein körperliches Leid" fällt.
Weiter weist ihr mich darauf hin, dass ihr euch erkundigen werdet ob ich Bürger des Herzogtums bin.
Gemäß § 1 Absatz 1 welcher die Gültigkeit des Ortes feststellt, der da lautet:
"Alles, was nach der Königin Willen als Gesetz niedergeschrieben stehe, solle dort als Recht gelten, wo sich das Land Stolzenforst erstreckt, sowie den Ländereien der uns Eingeschworenen."
diesem folgt Absatz 2 und definiert die Personen für welche er gilt:
"Eine
jede Kreatur, die in Unseren Landen weile oder auch nur Unsere Marksteine überschreite, soll diesem Gesetz unterworfen sein, ganz gleich ob Mensch, Elf, Zwerg oder anderes Wesen."
Ich muss demzufolge feststellen, dass es keinerlei Bedeutung hat wo ich niedergelassen bin, und sei ich nur ein Reisender.
Deshalb muss ich darauf bestehen, dass ihr meinen Fall prüft und die Gesetze anwendet.
Ich bin mir sicher, dass das Gericht die Gesetze mit aller Härte verfolgt, und sich nicht selbst ad absurdum führen wird.
Hochachtungsvoll
Jarl